Introduction/specifics
flexibel - individuell - bedarfsorientiert
Kindertagespflege steht grundsätzlich allem Kindern von 0-14 Jahren offen.
Für Kinder von 0-1 Jahr und von 3-14 Jahren sind Berufstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung, Bildungsmaßnahmen (auch Sprachkurse), Maßnahmen der Eingliederung in Arbeit oder sonstige Gründe (z.B. besondere soziale Belastungen) die Voraussetzung für die Förderung durch das Jugendamt. Für 3-14 jährige Kinder ist Tagespflege nur in Ergänzung zur Einrichtung (Kindergarten/Schule) möglich. Ganztagesangebote oder Schulbetreuungen sind vorrangig vor der Tagespflege in Anspruch zu nehmen.