Introduction/specifics
Vorstellung/Besonderheiten
Besonderheiten der Einrichtung
Kindertagespflege wurde durch Veränderungen im SGB VIII zu einer gleichrangigen Betreuungsform neben Kitas erklärt. Neben der reinen Betreuung findet auch Erziehung und Bildung statt.
Die Tagesmutter/ der Tagesvater begleitet die Kinder in deren Entwicklung und fördert sie ganz individuell entsprechend dem Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. In einer familienähnlichen Atmosphäre werden maximal 5 Kinder von einer festen Bezugsperson betreut. Da es aber auch einmal vorkommen kann, dass die Tagesmutter/ der Tagesvater wegen Erkrankung, Fortbildung oder Urlaub ausfällt, muss für Vertretung gesorgt werden. Deshalb bieten wir verschiedene Vertretungsmodelle (Vertretungsstützpunkt oder mobile Kintertagespflege, auch "Springer" genannt) in den Städten und Gemeinden des Landkreises an.
Jede Tagespflegeperson wird bereits vor Beginn der Qualifizierung in Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen der VHS und des Kindertagespflegebüros auf Eignung überprüft. Neben rein formaler Kriterien (ist der Haushalt baulich und von den Sicherheitsbestimmungen her geeignet) werden auch Fragen zur bisherigen (Erwerbs-)Biographie, sowie zur Motivation und Erfahrung mit Kindern gestellt. Hinzu kommen gesundheitliche und psychische Belastbarkeit. Dieser Eignungsprüfungsprozess wird kontinuierlich fortgesetzt durch Hausbesuche und regelmäßige Fachberatungen. Zudem ist die fachliche Begleitung sicherlich auch ein Grund dafür, dass die Tagesmütter und -väter sich gut aufgehoben fühlen und jederzeit bei Fragen die Fachberatung in Anspruch nehmen können.
Qualität ist uns wichtig! Jede Tagespflegeperson wird vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nach einem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts mit derzeit 300 UE zzgl. Praktika und Erste-Hilfe-Kurs qualifiziert. Sie legt eine Zwischenprüfung, ein Konzept für ihre Tagespflegeeinrichtung und eine Abschlussprüfung ab. Danach wird ein bundesweit gültiges Zertifikat erstellt. Die Pflegeerlaubnis wird beim jeweiligen Landkreis beantragt und neben Gesundheits- und polizeilichen erweiterten Führungszeugnis wird vor Aufnahme der Selbstständigkeit, sowie fortlaufend mindestens einmal jährlich, ein Hausbesuch absolviert.