Basics
1.0 Das Leitbild der Arbeiterwohlfahrt Lahn-Dill
Wir bestimmen - vor dem geschichtlichen Hintergrund der Arbeiterwohlfahrt als Teil der Arbeiterbewegung - unser Handeln durch die Werte des freiheitlich-demokratischen Sozialismus: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.
Wir sind ein Unternehmen, das sich für eine sozial gerechte Gesellschaft einsetzt und politisch Einfluss nimmt im Interesse der Hilfsbedürftigen und sozial Schwachen. Wir verfolgen dieses Ziel mit professionellen Dienstleistungen und mit der Förderung von ehrenamtlichem Engagement.
- Wir fördern demokratisches und soziales Denken und Handeln.
- Wir haben gesellschaftliche Visionen.
- Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten und fördern alternative Lebenskonzepte.
- Wir praktizieren Solidarität und stärken die Verantwortung der Menschen für die Gemeinschaft.
- Wir bieten soziale Dienstleistungen mit hoher Qualität für alle an; sie sind kunden- und leistungsorientiert sowie wirtschaftlich effizient.
- Wir handeln in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und internationaler Verantwortung und setzen uns nachhaltig für einen sorgsamen Umgang mit vorhandenen Ressourcen ein.
- Wir wahren unsere politische Unabhängigkeit und Eigenständigkeit.
- Wir gewährleisten Transparenz unserer Arbeit.
- Wir sind fachlich kompetent, innovativ, verlässlich und sichern dies durch unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Detaillierte Informationen zum AWO Kreisverband Lahn-Dill e.V. finden Sie unter der Internetadresse: www.awo-lahn-dill.de.
2.0 Maßnahmen zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Umfeldes
Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan stellt die Grundlage für uns dar, jedes Kind in seinen individuellen Lernvoraussetzungen, seiner Persönlichkeit und seinem Entwicklungsstand anzunehmen, angemessen zu begleiten und zu unterstützen.
Das bedeutet für unsere Arbeit, die im Bildungsplan aufgeführten Bildungs- und Erziehungsziele in unserer täglichen Arbeit, im Umgang mit den Kindern, Familien, in den Lernräumen zu verwirklichen. Hierbei wird ein großer Wert auf die Haltung der pädagogischen Fachkraft gelegt. Sie beeinflusst und unterstützt maßgeblich den Bildungsprozess der Kinder in allen Entwicklungsbereichen und somit im Erwerb von Basiskompetenzen.
Der Situationsansatz, nach dem wir arbeiten, verfolgt das Ziel, Kinder unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft darin zu unterstützen, ihre Lebenswelt zu verstehen und selbstbestimmt, kompetent und verantwortungsvoll zu gestalten. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es daher, immer wieder abwechslungsreiche Lebenssituationen zu schaffen, in denen Kinder sich selbst entfalten können.
Das Thema „veränderte Kindheit/veränderte Umwelt“ beeinflusst in allen Zeiten und Generationen die pädagogischen Ausprägungen und Grundfragen zur institutionalisierten vorschulischen Erziehung. Kindheit ist immer geprägt durch soziostrukturelle Bedingungen. Die strukturellen und ideellen Veränderungen von Familie und Kindheit erfordern auch auf Seiten professionalisierter Betreuungsangebote Reaktionen und Konsequenzen, um Kinder in ihrer Entwicklung möglichst zielgenau und umfassend zu unterstützen. So will unsere Kindertagesstätte den Kindern auf unterschiedlichen Ebenen einen Erfahrungsgewinn vermitteln:
- Wir wollen Kindern einen Raum geben, um primäre Lebenserfahrungen zu sammeln [Erfahrungen in direktem Kontakt mit Menschen, Materialien und/oder Situationen].
- Wir möchten Kindern die Möglichkeit geben, Einblick in gesellschaftliche Lebensformen und Sozialgefüge zu machen.
- Wir möchten Kindern Verbindungen zu praktischen, spielerischen und theoretischen Lebenserfahrungen (Kinder lernen, indem sie „etwas“ selbst tun) schaffen.
- Wir möchten Kindern Erfahrungs- und Erlebnisräume erschließen, im Haus und außer Haus [z.B. Kuchen selbst backen in der Küche und im Sand/Matsch].
- Und wir möchten Kindern auch die Zumutung von kindgerechter Verantwortung vermitteln [Mischung aus verantwortlicher Teilnahme und Unterstützung, Anregung, Hilfestellung von Erwachsenen].
Kindern soll bei uns die Chance gegeben werden, dass ihr unmittelbarer und weiterer Sozialraum Handlungs-/Erfahrungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bietet, in denen sie sich in all ihren Kompetenzen gesund entwickeln können. Dafür braucht es Erlebnisbereiche, die anregend sind für alle Entwicklungsbereiche, die Neugier wecken und die Fantasie herausfordern.
Unser pädagogisches Konzept trägt den Schwerpunkt „Literacy“. Lese- und Schreibkompetenz, Textverständnis, Sinnverstehen, sprachliche Abstraktionsfähigkeit, aber auch Medienkompetenzen erwerben, fällt unter diesen Begriff. Nähere Erläuterungen finden sich in unserem pädagogischen Gesamtkonzept (X-PädKO-FB0-235_Pädagogisches_Konzept_[07 2023]).
Unsere Kindertagesstätte liegt im Wetzlarer Kernstadtgebiet. Alle relevanten Bezugspunkte sind fußläufig bzw. über den sehr gut ausgebauten ÖPNV erreichbar: Bahnhof, Einkaufszentren, Gemeindezentren, Freizeitanlagen und -angebote, Grund- und weiterführende Schulen, berufsbildende Schulen, Einrichtungen der beruflichen [Wieder-] Eingliederung, medizinische Versorgung und Therapie, Geburtskliniken, öffentliche Verwaltung, Jugendamt, Beratungsstellen, Arbeitsamt, Jobcenter und andere Behörden liegen gut erreichbar, in der Nähe unserer Einrichtung.
Die Entwicklung von Kindern vollzieht sich dort besonders zielführend, wo eine konstruktive Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Familie und Tageseinrichtung auf den Weg gebracht werden kann. Dies zu initiieren, liegt in unserem Interesse, um den Kindern in der wechselseitigen Beeinflussung »Elternhaus-Einrichtung« die bestmögliche entwicklungsfreundliche Umgebung zu bieten. Um individuellen Bedarfen von Kindern und Familien gerecht werden zu können, Übergänge erfolgreich zu gestalten und um Ausbildungsqualität zu sichern, arbeitet unsere Einrichtung mit verschiedenen Institutionen zusammen (z.B. dem Allgemeinen sozialen Dienst der Stadt Wetzlar, der Frühförderstelle der Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg, verschiedenen offenen Anlaufstellen, Jugendamt der Stadt Wetzlar, Kinderärzten, Logopäden, Ergotherapeuten, verschiedenen Schulen u.v.m.).
Kinder sind Träger eigener Rechte. Das bedeutet, dass Kinder ihre Rechte nicht erwerben oder verdienen müssen, sondern diese auf gesetzlicher Grundlage bereits besitzen. Daher verfügen sie über den Status als »Schutzbefohlene«, dem auf Erwachsenenseite das Prinzip der Verantwortungsträgerschaft gegenübersteht. Erwachsene haben die Pflicht zur Umsetzung der Kinderrechte. Für das Wohl des einzelnen Kindes sind Regelfall die Personensorgeberechtigten zuständig, für die Dauer des Aufenthalts/Betreuung des Kindes, des gemeinschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages sind wir als Einrichtung hier partizipativ mitverantwortlich. Wie auch bei den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder, die wir betreuen, besteht auch bei uns der Wunsch, Gewalt gegen Kinder auszuschließen. Ziel ist es, erste Anzeichen von sexualisierter Gewalt möglichst früh zu erkennen und rechtzeitig zu Handeln/Hilfe anzubieten. Gewalt gegen Kinder in Familien, Institutionen und in der Öffentlichkeit präventiv zu verhindern oder zurückzudrängen fordert daher zielführende Maßnahmen.
Ziel einer professionellen Beziehungsgestaltung ist die Balance zwischen Nähe und Distanz. Innerhalb unserer Einrichtung gibt es eindeutig formulierte Regeln zum Umgang mit »Nähe und Distanz«, einsehbar in unserem Gewaltschutzkonzept. Leitlinien im Umgang mit Nähe und Distanz sind bei uns:
- Eine Kultur der Achtsamkeit.
- Fürsorge für sich selbst UND für andere.
- Eine Kultur des Wohlwollens.
- Wertschätzung und Respekt den Kindern und ihren Familien gegenüber, aber auch uns als Teammitglieder.
Nach Verdacht oder Kenntnisnahme eines Hinweises auf Missbrauch hat der Schutz des hilfebedürftigen Kindes oder Erwachsenen oberste Priorität. Nach dem ersten Hinweis auf eine Gefährdung erfolgt gemäß dem Wetzlarer Schutzkonzept bzw. unserem AWO-einrichtungsinternen Prozessbeschreibung „Dienstanweisung Kinderschutz“ eine Bewertung der Plausibilität unter Einbeziehung und Beratung der »Insoweit erfahrenen Fachkraft« und des Trägers. Hierbei sowie in der weiteren Vorgehensweise sind die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, besonders die der Schutzbedürftigen und die Erfordernisse eines etwaigen Strafverfahrens zu berücksichtigen. Bei der Beobachtung und Sondierung sind größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Vertraulichkeit das oberste Gebot.
Unser sexualpädagogisches Konzept sowie auch das Gewaltschutzkonzept und das pädagogische Gesamtkonzept der Einrichtung werden kontinuierlich auf Aktualität überprüft. Alle drei Konzepte unterliegen dem einrichtungsbezogenen Qualitätsmanagement und werden im Rahmen von Teambesprechungen, Fortbildungen und Risikoanalysen weiterentwickelt. Der Träger sorgt für gesicherte Medienzugänge und externe Fachunterstützung.
3.0
Beteiligungsverfahren von Kindern (Partizipation)
Beteiligung heißt, Kinder als Betroffene in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und ihnen ernsthaft Einflussnahme zuzugestehen. Durch die Beteiligung der Kinder bieten wir ihnen ein ideales Lern- und Übungsfeld, das es ihnen ermöglichen soll, die folgenden Kompetenzen zu entwickeln:
- emotionale und soziale Kompetenz,
- demokratische Kompetenz,
- Verantwortungsübernahme,
- kommunikative Kompetenz
Partizipation bei uns heißt: Kinder beteiligen sich an der Themenauswahl des Morgenkreises, an der Themenauswahl der verschiedenen Funktionsräume, an der Gestaltung der Gruppenräume, an der Planung des Mittagessens, an der Wahl von Ausflugzielen u.v.m.
Den vier Partizipationsformen:
- informiert werden,
- gehört werden,
- mitbestimmen,
- selbst bestimmen.
tragen wir Rechnung indem wir:
- Kinder aktiv in die Gestaltung des Tagesablaufs und der Aktivitäten/Projekte teilhaben lassen,
- Kinder [alters-/entwicklungsentsprechend] und pädagogische Fachkräfte verschiedene Ämter und Aufgaben übernehmen lassen,
- Platz und Zeiten für Beschwerden schaffen,
Kinder im Kinderrat diskutieren lassen.
4.0
Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten
Unser AWO-internes Qualitätsmanagementsystem regelt das Vorgehen in Bezug auf Beschwerden, um diesen angemessen nachgehen und dokumentieren zu können. [nachzulesen unter AWO-Wiki – 02 Übergreifendes – II.10 Beschwerdemanagment]. Die Mitarbeitenden unserer Einrichtung sind für Beschwerden und Verbesserungsvorschläge offen und nehmen diese ernst. Sie sorgen dafür, dass diese systematisch, zielorientiert und zügig bearbeitet werden. Der richtige Umgang mit Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen sorgt für die stetige Qualitätsverbesserung der Einrichtung und folgt über unser systematisches Beschwerdemanagement.
Das nachfolgende Verfahren beschreibt die Vorgehensweise und den Ablauf bei der Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden unserer Kunden, um
- Fehler und Mängel sichtbar und bekannt zu machen,
- Beschwerden [ggf. über Fehler und Mängel] zügig zu bearbeiten,
- Beschwerden als Anlass zur Reflexion und Verbesserung zu sehen,
- alle von einem Fehler/einer Beschwerde Betroffenen über die Ergebnisse der Bearbeitung zu informieren.
Geltungsbereich
- alle Kindertagesstätten der AWO-Lahn-Dill
Ansprechpartner
- jeder pädagogische und nicht pädagogische Mitarbeiter, Leitung und Geschäftsführung.
Ablauf des Beschwerdemanagements
- Mündliche oder schriftliche Beschwerden an eine pädagogische/nicht pädagogische Mitarbeiterin, Elternbeirat, Geschäftsführung, Verwaltung etc.
- Inhalte von Beschwerden werden auf einem Beschwerdeformular dokumentiert und archiviert. Wichtigste Punkte neben der inhaltlichen Beschwerde dabei sind, wer die Beschwerde vorbringt und wer sie entgegennimmt. Verantwortlich für die Bearbeitung der Beschwerde kann eine andere Mitarbeiterin sein [z.B. Leitung, Gruppenerzieherin, Bezugserzieherin, Verwaltung etc.].
- Der Inhalt der Beschwerde wird auf dem Beschwerdebogen notiert. Liegt eine schriftliche Beschwerde vor, wird diese angehängt und darauf verwiesen.
- Wünscht der Kunde eine bestimmte Lösung, ist diese zu dokumentieren.
- Maßnahmen zum sofortigen Beseitigen der Beschwerde werden ebenso dokumentiert wie die Zuständigkeiten.
Bearbeitung der Beschwerde
- Festlegen, wer für die Bearbeitung der Beschwerde zuständig ist.
- Weiterleiten der Beschwerde an zuständige Mitarbeitende/ Leitung.
- Zeitrahmen festlegen, bis wann eine Lösung vorliegt.
- Zwischenergebnisse und Endergebnis an Beschwerdeführer weitergeben.
- Auf schriftliche Beschwerden auch schriftlich reagieren.
- Mit anonymen Beschwerden gehen wir genauso um, es entfällt jedoch die Weitergabe der Lösung an den Beschwerdeführer.
Alle Erzieherinnen werden regelmäßig in Dienstbesprechungen über das Endergebnis, ggf. auch über den Stand von aktuellen Beschwerden informiert.
Beschwerdeabschluss und Bewertung
- Weitergabe der Lösung an den Beschwerdeführer
- Es ist nachzufragen, ob die Lösung der Beschwerde zur Zufriedenheit geführt hat. Bei nicht Zufriedenstellung muss geprüft werden, ob noch andere Maßnahmen ergriffen werden müssen
Auswertung aller gesammelten und bearbeiteten Beschwerden
- Zu einem festgelegten Zeitpunkt werden die Beschwerdebögen einmal jährlich ausgewertet/zusammengefasst [Menge und Inhalte].
- Die Zusammenfassung zeigt, in welchen Bereichen häufiger Beschwerden eingehen, wie oft diese zur Zufriedenheit führen und ob weiter Maßnahmen ergriffen werden müssen
Die Jahresauswertungen werden an den Geschäftsführer weitergeleitet.
5.0 Qualitätsentwicklung und -sicherung
Grundstein für eine qualitativ gute Arbeit in unserer Kita ist die Interaktion der päd. Fachkräfte untereinander, mit den Kindern und deren Eltern. Mit unseren qualitätsbezogenen Handlungs- und Leitsätzen bildet die Qualitätspolitik den Rahmen aller Aktivitäten im Qualitätsmanagement.
Der AWO-Kreisverband Lahn-Dill hat übergeordnet für alle Mitarbeiter (Pflege, Kinder-/Jugend- und Familie, Verwaltung etc.) in AWO-Wiki/02.Übergreifendes/HB II- 10-09 Anleitung Ziele den Prozess der Festlegung und Evaluation von Zieleerarbeitungen auf allen Unternehmensebenen und -bereichen vereinheitlicht. Jeder Mitarbeiter unserer Kita „Sprach-Theater“ wird in der Einarbeitungsphase davon Kenntnis erlangen.
Das hausintern zu nutzende Formular für Zielbeschreibungen finden Mitarbeiter unter AWO-WIKI/02. Übergreifendes/II-10-09 FB 01 Planung der Ziele.
Für uns als päd. Fachkräfte der Kita „Sprach-Theater“ bedeutet Qualitätspolitik in unserer Kita:
- Bedarfsgerechte Betreuung anzubieten und umzusetzen
- Alters- und entwicklungsentsprechende Bildungsangebote in den Tagesablauf einzuplanen und umzusetzen
- Qualifizierte, kompetente und engagierte Fachkräfte im Team zu haben oder zu akquirieren
- Maßnahmen kindlicher Entwicklung, Gesundheit und Ernährung als Teil unserer Betreuungs- und Bildungsarbeit zu verstehen
- Kindgerechte Räume zu gestalten
Daraus ergibt sich eins von vielen wichtigen Zielen in unserer päd. Arbeit:
- die Chancengleichheit für alle Kinder.
Qualitätsziele gewährleisten in erheblichem Umfang das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten (§ 1 Abs. 1 KJHG). Weitere wichtige Qualitätsziele in unserer Einrichtung sind:
- pädagogische und organisatorische Orientierung des Leistungsangebots der Kindertageseinrichtung an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien
- Individuell auf das Kind angepasste Eingewöhnung (wir betreuen nur gut eingewöhnte Kinder)
- Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der individuellen und sozialen Situation jedes einzelnen Kindes.
- Förderung und Begleitung der Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern
- Abbau/Vermeidung von Benachteiligungen
- Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie Förderung der Gleichberechtigung
- Ganzheitliche Erziehung der Kinder unter Berücksichtigung sozialer, individueller, kultureller und ökologischer Aspekte
- Ergänzende und unterstützende Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Qualitätsziele werden von uns Teamsitzungen nach der SMART-Methode auf dem dafür vorgesehenen Formular festgelegt und kontinuierlich überprüft.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung von privaten und öffentlichen personenbezogenen Daten und ist auch für uns, genauso wie für andere Verantwortliche im privaten oder öffentlichen Arbeitsbereich in der Datenverarbeitung, verbindlich. Die Richtlinien der DSGVO gelten europaweit und umfassen folgende elementare Bestandteile:
- Grundrechte und Grundfreiheiten jeder natürlichen Person sollen geschützt werden – allen voran das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- personenbezogene Daten dürfen in aller Regel nicht erhoben oder verarbeitet werden, sofern keine andere Rechtsvorschrift Abweichendes bestimmt. Ausnahmen müssen streng reguliert sein
- Verarbeitung besonders sensibler personenbezogene Daten unterliegen strengen Voraussetzungen und bedürfen der vorherigen Einwilligung des Betroffenen
- in Unternehmen, deren Hauptaktivität die Datenerhebung und Datenverarbeitung oder die dauerhafte Beobachtung von Personen ist, muss ein betrieblicher Datenschutz-beauftragter installiert sein
- Weiterverarbeitung von Daten ist von der jeweiligen Zweckbestimmung abhängig. Erhobene personenbezogene Daten dürfen nicht zweckentfremdet werden. Die jeweiligen Vorgänge müssen entsprechend transparent sein
(vgl. Datenschutzgrundverordnung vom 25.Mai 2018)
Die derzeitige Datenschutzbeauftragte des AWO-Kreisverbandes Lahn-Dill heißt Tanja Schlimok und ist erreichbar unter folgender E-Mailadresse: datenschutz@awo-lahn-dill.de. In unserem einrichtungsinternen Formular AWO-WIKI-DATENSCHUTZ-DS HB 2.3 FB 03 findet sich die Datenschutzerklärung für unsere Kita wieder. Alle neu eingestellten Mitarbeiter sind verpflichtet, diese zu lesen und auf dem Formular AWO-WIKI-DS HB 2.2 FB 01 zu unterzeichnen.
6.0 Gewaltschutz (Präventionen, Handlungen, Überprüfungen)
In unserem Gewaltschutzkonzept ist u.a.dargelegt, wie Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdung geschützt werden können. Da dieses Konzept eine Grundvoraussetzung zur Erteilung/Verlängerung der Betriebserlaubnis ist, hat jeder Träger die Pflicht, über ein solches Konzept verfügen.
Übergriffiges, grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt sind u.a. Teil der Risikoanalyse, die wir im Rahmen der Verschriftlichung unseres Gewaltkonzeptes betrieben haben. Macht und Machtmissbrauch unter Kindern, Erwachsenen und Kindern sowie unter Erwachsenen und Erwachsenen waren weitere Punkte, die wir beleuchtet haben. Außerdem findet sich in unserem Gewaltschutzkonzept eine Gefährdungsanalyse der Räumlichkeiten/Dachterasse und die Vorgehensweise der präventiven Personaleinstellung bzgl. des Kinderschutzes.
Über eine Selbstverpflichtungserklärung wird eine verbindliche Formulierung von Verhaltensregeln, auf die sich das Team verständigt, festgelegt und vereinbart. Sie enthält im Unterschied zum Verhaltenskodex die Erklärung allgemeiner ethischer Grundsätze [z.B. die Orientierung an den Rechten der Kinder, Prinzip der gewaltfreien Erziehung], die durch die Unterschrift verbindlich werden und in der Personalakte der Mitarbeitenden hinterlegt wird.
Der Verhaltenskodex hingegen ist eine Zusammenstellung von konkreten pädagogischen Fachstandards, die auf der Basis der Risikoanalyse grenzachtendes Verhalten insbesondere in pädagogischen Schlüsselsituationen definiert. Beide Punkte sind in unserem Gewaltschutzkonzept verankert.
Unser pädagogisches Fachpersonal ist verpflichtet, seinen Beitrag zu einer wirkungsvollen Gewaltprävention zu leisten und im Verdachtsfall oder einem erfolgten Gewaltvorfall zeitnah und angemessen zu handeln. Diese Handlungsschritte sind per Gesetz vorgegeben [§ 8a SGB VIII i. V. m. § 4 KKG]:
[1] Anhaltspunkte für eine Gefährdung wahrnehmen und schriftlich dokumentieren,
[2] die zuständige Leitung informieren,
[3] Vornahme einer Gefährdungseinschätzung im Team und diese schriftlich dokumentieren,
[4] bei der Gefährdungseinschätzung die zuständige »insoweit erfahrene Fachkraft [ISEF] hinzuziehen und den Prozess schriftlich protokollieren,
[5] die Sorgeberechtigen in den Einschätzungsprozess einbinden und über die Unterstützungsangebote vor Ort informieren [schriftlich] insofern sich daraus keine weitere Gefährdung des Kindes ergibt,
[6] verweigern Eltern die Zusammenarbeit und /oder die Gefährdung für das Kind kann nicht abgewendet werden, dann muss das zuständige Jugendamt informiert werden,
[7] Aufarbeitung des »Falles« im Team, ggf. unter Hinzuziehung externer Unterstützung.
Hier kann es sich sowohl um Missbrauch als auch andere physische und/oder psychische Gewalteinwirkungen handeln.
Wird eine Person [egal ob pädagogische Fachkraft, Eltern/Erziehungsberechtigte oder sonstige Personen] zu Unrecht verdächtigt/beschuldigt, muss diese vollständig rehabilitiert werden. Bei einer Falschanschuldigung wird die verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen.
Die Entwicklung, Überprüfung und Weiterentwicklung eines Schutzkonzeptes verstehen sich als kontinuierlicher Prozess. Ein Schutzkonzept ist mehr als ein verpflichtendes Papier oder ein Ordner im Schrank. Es sollte im Gesamtkonstrukt [Träger, pädagogische Fachkräfte, Eltern und Kinder] gelebt werden, damit eine Schutzwirkung für alle Beteiligten entsteht. Ein wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den vorab genannten Betrachtungsweisen.
Durch immerwährende Fluktuationen im Personal, bei Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern muss das Schutzkonzept in festgelegten Abständen in Austausch unter den pädagogischen Fachkräften, den Fachkräften und den Eltern/Erziehungsberechtigten, den Fachkräften und den Kindern evaluiert und aktualisiert werden. Regelmäßige Risikoanalysen und Auswertungen von Verdachtsfällen müssen vorgenommen werden und es sollte eine Beschlussfassung zu notwendigen Veränderungen/Verbesserungen formuliert werden.