Overview
Die Gemeinde Walzbachtal ist bestrebt, im Grundschulbereich bedarfsgerecht Betreuungsplätze anzubieten. Die Plätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben. Die Angebote Hort, Kernzeit und flexible Nachmittagsbetreuung sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Walzbachtal. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht derzeit nicht.
Aufnahmekriterien
l. Grundvoraussetzungen, die alle Personensorgeberechtigten erfüllen müssen
1. Die Personenberechtigten des Kindes gehen einer Erwerbstätigkeit von min. 16 Stunden/Woche nach. Gleichgestellt sind eine berufliche Bildungsmaßnahme, eine Schul- oder Hochschulausbildung, besondere sozialpädagogische Gesichtspunkte können eine Betreuung notwendig machen. Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet die Hortleitung gemeinsam mit der Abteilunsleitung Bürger- und Sozialdienste.
2. Die Kinder müssen in Walzbachtal wohnen und/oder die GS Wössingen oder die Walzbachschule Jöhlingen besuchen
3. Die Personenberechtigten müssen nachweisen, dass an min. 2 Tagen in der Woche ein Betreuungsbedarf besteht
4. Die Personenberechtigten müssen über eine Arbeitsbescheinung ihres Arbeitsgebers nachweisen, dass ein entsprechender Betreuungsbedarf vorliegt
ll. Vergabekriterien
Sind die unter l. beschriebenen Grundvoraussetzungen erfüllt und die Anmeldung für den Hort/Kerzeit ausgefüllt, werden die zur Verfügung stehenden Plätze nach vorgegebenen Kriterien (in der angegebenen Reihenfolge) vergeben. Aufgenommen werden:
1. Kinder, die bereits seit 1 Jahr auf der Warteliste stehen, weil sie im letzten Jahr keinen Platz bekommen haben
2. Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Aufnahme ebenfalls im Hort oder in der Kernzeit sind
3. Kinder von Alleinerziehenden
4. Kinder, die innerhalb der Gemeinde Walzbachtal umgezogen sind und bereits zuvor im Hort/Kernzeit waren
5. Kinder, bei denen eine sozialpädagogische Notwendigkeit besteht
6. Kinder, die zuvor bereits in einer Kindertageseinrichtung ganztägig betreut wurden
7. Kinder, deren Eltern den größten Betreuungsbedarf nachgewiesen haben
Gibt es mehr Plätze als Eltern, die nach den o.g. Aufnahmekriterien einen Betreuungsbedarf nachweisen können, bleiben diese Plätze solange frei, bis eine Anmeldung vorliegt, die die Aufnahmekriterien erfüllt. Liegen für eine Gruppe weniger als 7 Anmeldungen vor, wird diese Gruppe nicht eröffnet. Die Gemeinde behält sich vor, Gruppen zu schließen, wenn keine ANmeldungen vorliegen.
Vollständigkeit der Unterlagen
Eine Anmeldung ist dann vollständig, wenn zu der Anmeldung auch die erforderlichen Nachweise (Arbeitsbescheinigung, Nachweis über Selbstständigkeit, Bescheinigung Jobcenter, Schul-, Studien-/Ausbildungsbescheinigung etc.) eingereicht wurden. Die Bescheinigungen müssen die wöchentliche Arbeitszeit, die Arbeitstage mit der jeweiligen Stundenzahl und den Arbeitsort enthalten.
Der Link führt sie auf die gemeindeeigene Homepage zu den auszufüllenden Formularen:
https://www.walzbachtal.de/pb/Startseite/Leben+in+Walzbachtal/Hort+Woessingen.html