Overview
Die Gemeinde Walzbachtal ist bestrebt, im Grundschulbereich bedarfsgerecht Betreuungsplätze anzubieten. Die Plätze werden nach festgelegten Kriterien vergeben. Die Angebote Hort, Kernzeit und flexible Nachmittagsbetreuung sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Walzbachtal. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht. Aufnahmekriterien
I. Grundvoraussetzungen, die alle Personensorgeberechtigten erfüllen müssen
1. Die Personensorgeberechtigten des Kindes gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Als erwerbstätig gilt, wer einer Beschäftigung von mind. 16 Stunden/Woche nachgeht. Der Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind insbesondere eine berufliche Bildungsmaßnahme, eine Schul- oder Hochschulausbildung. Besondere sozialpädagogische Gesichtspunkte können eine Betreuung des Kindes notwendig machen. Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet die Hortleitung gemeinsam mit der Abteilungsleitung Bürger- und Sozialdienste.
2. Die Kinder müssen in Walzbachtal wohnen und/oder die GS Wössingen oder die Walzbachschule Jöhlingen besuchen.
3. Die Personensorgeberechtigten müssen nachweisen, dass an mindestens 2 Tagen in der Woche ein Betreuungsbedarf besteht.
4. Die Personensorgeberechtigten müssen über eine Arbeitsbescheinigung ihres Arbeitgebers nachweisen, dass ein entsprechender Betreuungsbedarf vorliegt.
II. Vergabekriterien
Sind die unter I. beschriebenen Grundvoraussetzungen erfüllt und wurde die Anmeldung für den Hort/Kernzeit mit allen notwendigen Unterlagen fristgerecht abgegeben, werden die zur Verfügung stehenden Plätze nach vorgegebenen Kriterien (in der angegebenen Reihenfolge) vergeben. Aufgenommen werden:
1. Kinder, die bereits seit 1 Jahr auf der Warteliste stehen, weil sie im letzten Jahr keinen Platz bekommen haben.
2. Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Aufnahme ebenfalls im Hort/Kernzeit sind.
3. Kinder von Alleinerziehenden.
4. Kinder, die innerhalb der Gemeinde Walzbachtal umgezogen sind und bereits zuvor im Hort/Kernzeit waren.
5. Kinder, bei denen eine sozialpädagogische Notwendigkeit besteht.
6. Kinder, die zuvor bereits in einer Kindertageseinrichtung ganztätig betreut wurden.
7. Kinder, deren Eltern den größten Betreuungsbedarf nachgewiesen haben.
Gibt es mehr Plätze als Eltern, die nach den o.g. Aufnahmekriterien einen Betreuungsbedarf nachweisen können, bleiben diese Plätze solange frei, bis eine Anmeldung vorliegt, die die Aufnahmekriterien erfüllt. Liegen für eine Gruppe weniger als 7 Anmeldungen vor, wird diese Gruppe nicht eröffnet. Die Gemeinde behält sich vor, Gruppen zu schließen, wenn keine Anmeldungen vorliegen.
Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung für Hort, Kernzeit und flexible Nachmittagsbetreuung wird von den Eltern direkt in der Einrichtung abgegeben bzw. per Post dorthin geschickt. Anmeldungen können ab dem Jahr 2020 für das jeweils kommende Schuljahr nur noch bis spätestens 15.03. abgegeben werden. Später abgegebene Anträge werden nachrangig behandelt. Der Antrag auf einen Betreuungsplatz im Hort/Kernzeit muss für jedes Schuljahr inkl. der Nachweise über den Betreuungsbedarf, neu gestellt werden. Ändert sich die Arbeitszeit unterjährig auf unter 16 Stunden/Woche muss dies unverzüglich mitgeteilt werden.
Vollständigkeit der Unterlagen:
Eine Anmeldung ist dann vollständig, wenn zu dem Aufnahmeantrag auch die erforderlichen Nachweise (Arbeitsbescheinigungen, Nachweis über Selbstständigkeit, Bescheinigung Jobcenter, Schul-, Studien-/Ausbildungsbescheinigung etc.) eingereicht wurden. Die Bescheinigungen müssen die wöchentliche Arbeitszeit, die Arbeitstage mit der jeweiligen Stundenzahl und den Arbeitsort enthalten. Platzzusage:
Die Platzzusage bzw. Absage erfolgt in der Regel bis Anfang Mai.