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Hygiene – Konzept
Tagesmutti Sandra Link * Sanddornweg 1 * 01454 Radeberg
In Anlehnung zur Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 4. Mai 2020, Az.: 15-5422/13
Auszug mit Ergänzungen aus Pkt. 5. der Hygieneregeln für Kindertagesbetreuung zur Notbetreuung sowie Kindertagespflegestellen
• Das allgemein gültige Abstandsgebot ist einzuhalten.
• Der Zugang ist nur Personen bzw. Tageskindern mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome (Husten, Schnupfen, Fieber und Ähnlichem) gestattet. Kontrollen durch Fiebermessungen o.ä. werden nicht empfohlen. Die Eltern sollten zusätzlich gesondert belehrt werden, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen, die Einrichtung über Kontakte, Infektionsfälle o. ä. im persönlichen Umfeld zu informieren.
• Wenn in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung das obligate Händewaschen für Eltern nach Betreten der Einrichtung vom Ablauf und den vorhandenen Möglichkeiten schwer umsetzbar ist, kann alternativ eine Händedesinfektion durchgeführt werden. Dafür ist an einer passenden Stelle ein Desinfektionsmittelspender zu platzieren mit Hinweisen zur sachgerechten Händedesinfektion.
• Um den Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten zu können, ist für das Bringen bzw. Abholen der Kinder in Kindertageseinrichtungen die Anzahl der gleichzeitig bringenden bzw. abholenden Eltern in der Garderobe zu begrenzen. Das Kind sollte immer nur mit einem Elternteil und auch nur einzeln die Einrichtung betreten. Dabei ist durch die Eltern, innerhalb des Gebäudes, die Mund-Nasenschutzbedeckung zu tragen. Bei einer Übergabe des Kindes außerhalb des Gebäudes, kann auf die Mund-Nasenschutzbedeckung verzichtet werden. Die Bring- und Abholphasen sind so kurz wie möglich zu halten. Längere bzw. ausführlichere Gespräche sind per Telefon / Handy möglich.
• Bei der Übergabe kleiner Kinder sollte die Tagespflegeperson in der Kindertageseinrichtung entscheiden, ob sie das Kind vom Arm des Elternteils übernimmt oder über eine Zwischenstation. Unmittelbar nach der Übergabe des Kindes erfolgt mit der Tagespflegeperson das Händewaschen.
• Die routinemäßige Reinigung von Flächen und Gegenständen sowie deren Frequenz sind beizubehalten. Eine darüberhinausgehende Flächendesinfektion wird nicht empfohlen. Besondere Reinigungspflichten für die genutzten Räume oder Bereitstellungsverpflichtungen für Desinfektionsmittel bestehen nicht.
Grundsätzlich gilt, dass keine Spielsachen, Plüschtiere oder ähnliches von zu Hause mitzubringen sind. Kuscheltiere und Schuller bleiben in der Tagespflegeeinrichtung und werden durch die Tagespflegeperson desinfiziert bzw. gewaschen. Das Wickeln erfolgt ausschließlich mit Einweghandschuhe mit anschließender Desinfektion der Wickelunterlage.
• Für das Naseputzen sind Einmaltaschentücher zu verwenden, die nach Benutzung in einem verschlossenen reißfesten Müllsack über den Hausmüll entsorgt werden. Nach dem Naseputzen sind wie bei sämtlichen anderen möglichen Kontakten die Hände zu waschen.
• Die genutzten Räume werden häufig gründlich gelüftet.
• Alle Gelegenheiten zum Aufenthalt im Freien sollten genutzt werden, ggf. auch außerhalb des Geländes der Einrichtung
Seien Sie stets für die Tagespflegeperson telefonisch erreichbar. Falls eines der Kinder in der Kindertagespflegestelle, die Kindertagespflegeperson selbst oder eines der Familienmitglieder Krankheitssymptome einer COVID-19-Erkrankung zeigt oder Fieber bekommt, müssen alle Kinder SOFORT abgeholt werden.