Ev. Kita St. Christophorus

Vom 1 Lebensjahr bis zur Einschulung

Address
Ev. Kita St. Christophorus
Reutestraße 3
49434 Neuenkirchen-Vörden
Funding authority
Ev.-luth. Kirchenkreis Bramsche
Am Hasedeich 1
49565 Bramsche
kita-st.christophorus-voerden@ev-kitas-bramsche.de
http://www.kita-voerden.de
05495 98 942 70 (Wiebke Stahl)
Opening times7:30 AM - 3:00 PM o'clock
Specially educational concept daily routine language education, inclusion, infans, partially open concept
Extras Barrier-free, care with lunch, full day care

Current information

Introduction/specifics

Herzlich Willkommen bei der Kindertagesstätte St. Christophorus!

Schön, dass Sie sich für eine Kinder- Betreuung bei uns interessieren.

Für weitere Informationen zu unserer Einrichtung besuchen Sie unsere

Homepage www.kita-voerden.de

 

 

Freundliche Grüße

Wiebke Stahl (Einrichtunsgleitung)

Care providers are responsible for all profile content. (State: 24/09/2024 17:30:56)

Offered care types at Nov 23, 2024:

Kind of carecount integrated places
 Krippe (Ganztags)
0 Places
 Krippe (vormittags)
0 Places
 Kindergarten (ganztags)
0 Places
 Kindergarten (vormittags)
0 Places

Overview

7. Aufnahme des Kindes
Grundsätzlich können die Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht in der Einrichtung aufgenommen werden. Die Aufnahme von Kindern erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze. Über die Aufnahme entscheidet der Träger nach den, im geschäftsführenden Ausschuss, vereinbarten Grundsätzen eigenverantwortlich. Ebenfalls über die Aufnahme von Kindern anderer Altersstufen (unter 1-Jährige) entscheidet der Träger. Die Entscheidung wird den Personensorgeberechtigten schriftlich mitgeteilt.
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt in der Regel zum 1. 8. eines Jahres (Beginn des Kindertagesstättenjahres), im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze. Die endgültige Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Gültigkeit des Betreuungsvertrags werden die Unterschriften aller Personensorgeberechtigen benötigt.
Kinder mit Behinderungen können nach den gesetzlichen Bestimmungen nur aufgenommen werden, wenn die Einrichtung die räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen bieten. Personensorgeberechtigten des behinderten Kindes, der Träger und das Mitarbeitenden-Team müssen der Auffassung sein, dass das Kind seinen Bedürfnissen entsprechend in der Tageseinrichtung betreut und gebildet werden kann.
Mit dem Betreuungsvertrag akzeptieren die Vertragsschließenden:

  •  die Betreuungsform
  •  die Allgemeinen Benutzungsregelungen
  •  die Entgeltregelung
  •  die Höhe des Elternbeitrages
  •  die Konzeption
  •  evtl. vereinbarte Zusatzregelungen
  •  Auszüge aus dem Infektionsschutzgesetz
  •  Bring- und Abholzeiten

Spätestens bei der Aufnahme des Kindes sind der Leitung vorzulegen:

  •  Der unterschriebene Betreuungsvertrag (dreifache Ausfertigung)
  •  Einzugsermächtigung
  •  Allgemeine Einverständniserklärung
  •  Einverständnis Bilddokumentation
  •  Einverständnis zur Datenweitergabe
  •  Notfallkontakte
  •  Abholberechtigte
  •  Belehrungsbogen Infektionsschutz
  •  Nachweis Masernschutzimpfung
  •  Schweigepflicht in der Eingewöhnung
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