Introduction/specifics
Die Mittagsbetreuung wurde im September 1998 an der Grundschule „Ambérieustraße“ eröffnet. Die Betreuung erfolgt im wöchentlichen Wechsel durch jeweils vier Betreuer-/Innen.
Address |
Mittagsbetreuung GS II Amberieustraße Amberieustr. 9 86415 Mering |
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Funding authority |
Markt Mering Kirchplatz 4 86415 Mering |
carmen.oberndorfer@mering.bayern.de | |
http://www.mering.de | |
0151 / 16368619 (Mittagsbetreuung) | |
08233 / 3801-53 | |
Opening times | 11:30 AM - 2:00 PM o'clock |
Closing days | Schulferien |
Die Mittagsbetreuung wurde im September 1998 an der Grundschule „Ambérieustraße“ eröffnet. Die Betreuung erfolgt im wöchentlichen Wechsel durch jeweils vier Betreuer-/Innen.
Folgende Räumlichkeiten stehen den Kindern zur Verfügung:
Ein Mittagessen wird nicht angeboten. Dennoch haben die Kinder die Möglichkeit Ihre mitgebrachte Brotzeit zu sich zu nehmen. Getränke werden zur Verfügung gestellt.
Die Betreuung ist vorwiegend sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtet; eine Hausaufgabenbetreuung, sowie Ferien-betreuung wird nicht angeboten. Die Kinder haben jedoch die Möglichkeit während der Betreuungszeit ihre Hausaufgaben selbständig zu erledigen.
Die Mittagsbetreuung bietet den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben.
Hierzu stehen den Kindern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z. B Gesellschaftsspiele, Kreativmaterial, Konstruktionsmaterial,uvm. Gemeinsamen Bastelaktionen orientieren sich an den Jahreszeiten.
An schönen Tagen können draußen der Pausenhof der Schule, der Sportplatz sowie der Bewegungsgarten der Schule genutzt werden. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten unter anderem Bälle, Einrad, Pedalos, Schwungtuch, Hockey und verschiedene Pausenspiele.
Kosten:
Monatlicher Beitrag:
45,00 €
„Verlängerte“ Betreuung € 54,00 (für Kinder aus St. Afra)
Der Monat August ist beitragsfrei.
Anmeldung / Vertrag
Eine verbindliche Anmeldung ist, soweit Plätze vorhanden sind, grundsätzlich jederzeit möglich.
Aus Gründen der Personal- und Raumplanung ist eine Anmeldung zur Schuleinschreibung wünschenswert.
Je nach frei werdenden Plätzen wird die Vergabe entsprechend der Vergabekriterien vorgenommen:
- Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig oder in Ausbildung ist,
- Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden (Begründung erforderlich),
- Kinder, bei denen beide Elternteile berufstätig sind (ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers muss erbracht werden),
- Kinder der 1. und 2. Klassen,
- Kinder der 3. und 4. Klassen.
Kündigung:
Jede Vertragspartei kann das Betreuungs-verhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum 31.03., 31.07. (Schuljahresende) und 30.11. schriftlich kündigen.
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