Grundlagen
Die Grundlage für unseren pädagogischen Alltag bilden die gesetzlichen Vorgaben. Dabei ist uns der Schutz der Kinder und ihr Recht auf Partizipation besonders wichtig.
Wir betrachten das Kind als eigenständiges individuelles Subjekt, dass ein Recht darauf hat, an Entscheidungen die es selbst betreffen beteiligt zu werden. Mit oder- Selbstbestimmungsbereiche für Kinder unter 3 Jahren ergeben sich aus der täglichen Interaktion mit Kinder und der Sensibilität der Fachkräfte für Fragen wie: „Muss das wirklich ein Erwachsener entscheiden? Oder ist es vertretbar die Meinung des Kindes zu diesem Aspekt zu akzeptieren?“ So wird bereits die Frage der Intensität und Dauer der Eingewöhnungszeit nach dem Bedürfnis des Kindes entschieden.
Auch die Themen Schlafen, Essen und Wickeln, also die körperlichen Bedürfnisse, können mit Kindern gemeinsam entschieden und gestaltet werden. Dies fordert jedoch nicht nur den dialogischen wertschätzenden Austausch mit den Erziehungsberechtigten, sondern auch die Balance zwischen Fürsorge und Autonomie muss ausgehandelt werden.
Partizipation bedeutet dabei nicht Regel- und Grenzenlosigkeit. Wir behalten uns vor, dass Kinder auf jeden Fall gewickelt werden, wenn Gefahr für die Gesundheit des Kindes besteht oder da Mobiliar zu verschmutzen droht.
Auch bei den Mahlzeiten sollen die Kinder selbst entscheiden, was und wie viel sie essen möchten. Kein Kind wird gedrängt, Lebensmittel zu probieren oder seine Portion aufzuessen.
Auf Kinder, deren Schlafrhythmus von der Tagesplanung abweicht, bekommen die Gelegenheit, zu einer anderen Zeit zu schlafen. Die Kinder werden nur aus wichtigen Gründen aus dem Schlaf geweckt, z.B. wenn der Mittagsschlaf sich negativ auf den Nachtschlaf auswirkt.
Grundsätzlich gilt es, eine altersangemessene Beteiligung anzustreben, d.h. die Kinder weder zu überfordern noch sie zu unterfordern.