Verlässliche Grundschule Kernzeitbetreuung

Address
Verlässliche Grundschule Kernzeitbetreuung
Kanderstrasse 11
79429 Malsburg-Marzell
Funding authority
Gemeinde Malsburg-Marzell
Rathausplatz 1
79429 Malsburg-Marzell
simone.eichin@malsburg-marzell.de
07626/9199-0
Opening times7:15 AM - 1:30 PM o'clock

Current information

Introduction/specifics

Die Gemeinde Malsburg-Marzell bietet als freiwilliges Angebot an der Grundschule Marzell die Betreuungsformen „Verlässliche Grundschule“ Kernzeitbetreuunng als öffentliche Einrichtung (Schulbetreuung) an.

Die „Verlässliche Grundschule“ findet an Unterrichtstagen von Montag bis Freitag während der unterrichtsfreien Zeit an der Grundschule Marzell ab 07:15 Uhr bis 08:15 Uhr statt. Anschließend von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr.

Care providers are responsible for all profile content. (State: 20/06/2023 14:49:56)

Offered care types at Dec 23, 2024:

Kind of care
 verlässliche Grundschule (Kernzeitbetreuung)

Homework Support

Im Rahmen der Schulbetreuung werden freizeitbezogene, spielerische kreative Aktivitäten durch Personal der Gemeinde (Betreuungskräfte) angeboten. Eine Hausaufgabenbetreuung findet nicht statt.

Die Schulbetreuung fängt nicht den Unterrichtsausfall an der Schule auf.

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Overview

An- und Abmeldung

Die Aufnahme erfolgt im Rahmen verfügbaren Plätze und auf elektronischen Antrag des Sorgeberechtigten über Little Bird.

Das Benutzungsverhältnis beginnt erst mit der Platzzusage.

Das Benutzungsverhältnis endet mit dem Ende des Schuljahres, durch Ausschluss des Kindes oder durch Abmeldung durch den Sorgeberechtigten.

Die Abmeldung muss elektronisch unter Einhaltung einer Frist erfolgen.

Die Frist beträgt vier Wochen zum Monatsende. In besonderen Ausnahmefällen ist, mit Zustimmung der Gemeinde, eine Abmeldung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

Die Gemeinde kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere die Nichtzahlung einer fälligen Gebührenschuld, fortgesetztes grob ungebührliches Verhalten nach zweimaligem befristeten Ausschluss oder wenn das Kind länger als vier Wochen unentschuldigt fehlt. Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

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