Overview
Richtlinien der Gemeinde Lohra zur Aufnahme von Kindern und zum Verfahren der Platzvergabe
in den Kindertagesstätten im Gemeindegebiet
1. Allgemeines
Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Lohra stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der
Gemeinde Lohra ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts) haben, vom 1.
Lebensjahr an bis zum Schulbesuch offen.
Kinder aus benachbarten Gemeinden können nur aufgenommen werden, wenn ausreichend
freie Plätze in der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung stehen und allen gemeindlichen Kindern
ein Platz angeboten werden konnte. Die Aufnahme gemeindefremder Kinder ist vorab nach
Berücksichtigung der bereits genannten Kriterien durch die Leitungen der Kindertagesstätten mit
der Gemeindeverwaltung abzusprechen.
Wenn die gesetzlich festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Kindertagesstätte erreicht ist,
können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen.
Eine wohnortnahe Versorgung mit einem Betreuungsplatz wird angestrebt, kann jedoch nicht
garantiert werden.
Der Elternwunsch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung wird berücksichtigt, sofern
freie Plätze in der jeweiligen Einrichtung vorhanden sind.
2. Anmeldung eines Kinderbetreuungsplatzes in Krippe oder Kindergarten
Die Anmeldung eines Kindes für einen Betreuungsplatz erfolgt über das Online-Portal „Little
Bird“. Über dieses Portal können sich die Eltern ebenfalls über die einzelnen Einrichtungen
informieren.
Bei Bedarf können die Eltern Kontakt zu den von ihnen favorisierten Einrichtungen aufnehmen,
um sich vor Ort über die Einrichtung und das Betreuungsangebot informieren zu lassen.
Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr sind bis zum 01.11. über das Online-Portal
„Little Bird“ vorzunehmen. Das Portal erzeugt automatisch eine Eingangsbestätigung mit den
angegebenen Daten.
Sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, werden Kinder auch innerhalb des
Kindergartenjahres aufgenommen – dies im Besonderen bei Zuzug oder späterem
Geburtstermin.
Bis zu drei Mehrfachanmeldungen in verschiedenen Einrichtung sind möglich, ebenfalls kann
eine Priorisierung der Anmeldungen vorgenommen werden.
3. Zeitpunkt der Anmeldung:
a) U3-Platz / Krippenplatz:
Die Anmeldung für unter dreijährige Kinder (U3) ist ab Geburt möglich. Zur besseren Planung
der Kindertagesstätten sollte eine Anmeldung für einen Krippenplatz 6 Monate vor Aufnahme
angestrebt werden.
b) Ü3-Platz / Kindergartenplatz:
Die Anmeldung ist ab Geburt möglich. Die Frist für ein jeweiliges Kindergartenjahr zur
Anmeldung ist der 01.11 des Vorjahres. Spätere Anmeldeeingänge können nur bei freien
Plätzen berücksichtigt werden.
c) Wechsel von der Krippe (U3) in den Kindergarten (Ü3):
Ein Kind mit einem Platz in einer Krippengruppe hat nicht grundsätzlich nach Ablauf der
Krippenzeit den Anspruch auf einen Regelplatz in der gleichen Einrichtung.
Für den Wechsel von der Krippe (U3) in den Kindergarten (Ü3) kann das Kind frühzeitig in einer
Kindertagesstätte über das Portal „Little Bird“ angemeldet werden. Eine Wechselvormerkung
vom U3-Bereich in den Ü3-Bereich kann bereits mit dem Eintritt in die Krippe (U3) erfolgen.
Auch für die Krippenkinder ist die Anmeldefrist für den Ü3-Bereich vor dem 01.11 für das
Folgejahr bindend.
In der Regel ist in den Kindertagesstätten mit Krippengruppen der Übergang von der Krippe (U3)
in die Kindertagesstätte (Ü3) gewährleistet und wird vorrangig angestrebt.
4. KRITERIEN für die Aufnahme in die Krippe und Kindertagesstätte
Im Aufnahmeverfahren werden die nachstehenden Kriterien berücksichtigt:
- Kinder aus der Einrichtung, die vorher bereits einen Krippenplatz innehatten, gegenüber
externen Anmeldungen
- Geschwisterkinder, wenn das ältere Kind noch die Einrichtung besucht
- Berufstätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung beider Elternteile und Wiedereinstieg in den
Beruf alleinerziehender Elternteile (soziale Aspekte), Pflege von Angehörigen im eigenen
Hausstand
- Kinder mit besonderem pädagogischen Förderbedarf, deren Betreuung besonders
erforderlich scheint (pädagogische Aspekte)
- ältere Kinder vor jüngeren Kindern
- Aufnahme in die Krippengruppe primär zwischen dem ersten und zweiten Geburtstag
- Aufnahme in die AÜ-Gruppe primär ab dem zweiten Geburtstag
- Aufnahme in die Regelgruppe primär ab dem dritten Geburtstag
- sonstige Kinder, je nach zur Verfügung stehenden Plätzen
Die bei der Anmeldung angegebenen Kriterien sind durch geeignete Nachweise zu belegen
(z.B. durch Bescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitsamt, Jugendamt oder Arzt).
Grundsätzlich sind in ganz besonderen Härtefällen, z.B. Kinderschutz, von den o.g. Kriterien
abweichende Einzelfallentscheidungen möglich.
5. Vergabe der Betreuungsplätze
Nach Ablauf des Stichtags 01.11. entscheidet der Träger der Einrichtung unter Berücksichtigung
der vorgenannten Kriterien über die Reihenfolge der aufzunehmenden Kinder.
In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen allen Trägern / Leitungen der
Einrichtungen und der Gemeinde werden die aufzunehmenden Kinder abgeglichen und evtl.
Mehrfachnennungen bereinigt.
Die Plätze werden gemäß den Vergabekriterien dieser Richtlinie vergeben, hierbei wird versucht
dem Elternwunsch gemäß der Priorisierung zu entsprechen.
Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Wunschkindergarten lässt sich hieraus nicht
ableiten.
Zusagen für einen Betreuungsplatz werden im Anschluss zum 01.12. mit einer Rückmeldefrist
versandt.
Die Eltern verwirken ihren Rechtsanspruch auf einen Krippen-/Kindergarten-Platz, sollten Sie
das unterbreitete Angebot für ein Kindergartenjahr in einer der Kindertagesstätten der Gemeinde
Lohra nicht annehmen wollen. Daraus leitet sich ab, dass erst im Folgejahr eine erneute
Berücksichtigung bei der Vergabe der Krippen-/Kindergarten-Plätze möglich ist.
6. Gültigkeit
Diese Richtlinien gelten ab dem 01.08.2024.