Ev.-luth. Kindergarten Kirchvers

11 Monate bis zum Schuleintritt

Address
Ev.-luth. Kindergarten Kirchvers
Friedrich-Walther-Straße 23
35102 Lohra
Funding authority
Zweckverband Ev. Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Marburg
Universitätsstraße 45
35037 Marburg
Kita.Kirchvers@ekkw.de
06426/ 6050
Opening times7:00 AM - 3:00 PM o'clock
late care12:00 AM - 12:00 AM o'clock
Closing days28 Schließungstage pro Kalenderjahr. Diese werden beim Aufnahmegespräch mitgeteilt.
Specially educational concept child oriented education, daily routine language education, inclusion, nature education, project approach, Science/Project methods, Situation orientated approach
Extras Integrative facility, care with lunch, for children with special educational needs, scientific orientation (e.g. KidsgoMINT)

Current information

As a Protestant day care center for children, we see ourselves as a partner to parents in the upbringing, education and care of their children. Our work is based on the Hessian education and upbringing plan and aims to meet the individual needs and interests of the children and support them in their overall personality and in the community with other children. The educational work is based on participative and religious educational aspects. In an atmosphere of security and trust, the children are offered a wide range of opportunities to engage with themselves and their environment. Everyday life in our facility offers the children the chance to gain basic experience in coping with life now and in the future. The educational and thematic objectives are determined across all groups.

 

Overview

Vergabekriterien der Kindertagesstättenplätze in der Gemeinde Lohra

Die Aufnahme von Kindern erfolgt auf Antrag der Personensorgeberechtigten in der von ihnen gewählten Kindertagesstätteneinrichtung, soweit die Aufnahmekriterien erfüllt sind, keine gesundheitlichen Gründe der Aufnahme entgegen stehen und die personellen und sachlichen Voraussetzungen der Einrichtung es zulassen.

Die Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Lohra stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der Gemeinde Lohra ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts) haben, vom vollendeten 1. Lebensjahr an bis zum Schulbesuch offen.

Kinder aus benachbarten Gemeinden können auf Antrag aufgenommen werden, wenn die Gemeinde und der Träger zugestimmt haben und ausreichend freie Plätze in der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung stehen.

Wenn die gesetzlich festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Kindertagesstätte erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen.

Eine wohnortnahe Versorgung ist anzustreben und wird entsprechend der Zurordnung der Gemeinde Lohra (vgl Bedarfplan- Zuordnung der Ortsteile) umgesetzt..

Der Elternwunsch auf einen bestimmten Regelplatz in einer Einrichtung kann nur solange gewährleistet werden, wie freie Plätze in der jeweiligen Einrichtung vorhanden sind.

Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr sind bis zum 31.01. in den jeweiligen Einrichtungen vorzunehmen. Der Eingang der Anmeldung wird innerhalb von 8  Wochen bestätigt. Sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, werden Kinder auch innerhalb eine KiTa-Jahres aufgenommen (bes. bei Zuzug oder späterem Geburtstermin). Mehrfachanmeldungen sind erwünscht und werden im Rahmen des Kindergartenabgleichs berücksichtigt. Die Anmeldung eines Kindes erfolgt schriftlich bei der Leiterin der Kindertagesstätte mit dem entsprechenden Anmeldeformular des Trägers. Im Aufnahmeverfahren werden die nachstehenden Kriterien berücksichtigt:

  • Kinder aus der Einrichtung, die vorher bereits einen Krippenplatz innehatten, gegenüber externen Anmeldungen
  • Geschwisterkinder, wenn das ältere Kind noch die Einrichtung besucht
  • Berufstätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung beider Elternteile und Wiedereinstieg in den Beruf alleinerziehender Elternteile (soziale Aspekte), Pflege von Angehörigen im eigenen Hausstand
  • Kinder mit besonderem pädagogischem Förderbedarf, deren Betreuung besonders erforderlich scheint (pädagogische Aspekte)
  • Ältere Kinder vor jüngeren Kindern
    • Aufnahme in die Krippengruppe primär zwischen dem ersten und zweiten Geburtstag
    • Aufnahme in die AÜ-Gruppe primär ab dem zweiten Geburtstag
    • Aufnahme in die Regelgruppe primär ab dem dritten Geburtstag
  • Sonstige Kinder, je nach zur Verfügung stehenden Plätzen

Die bei der Anmeldung vorgetragenen Kriterien werden schriftlich aufgenommen und sind durch geeignete Nachweise im Einzelfall zu belegen (z.B. durch Bescheinigung des Arbeitsgebers, Arbeitsamt, Jugendamt, Arzt).

Ein Kind mit einem Platz in einer Krippengruppe hat nicht grundsätzlich nach Ablauf der Krippenzeit den Anspruch auf einen Regelplatz in der Einrichtung. Hier ist im Rahmen des Anmeldeverfahrens das Kind auch für einen Regelplatz anzumelden. Auch hier sind Mehrfachanmeldungen wünschenswert.

Im Einzelfall entscheidet der Träger der Einrichtung unter Berücksichtigung der vorgenannten Aufnahmekriterien über die Reihenfolge der aufzunehmenden Kinder.

Der Leitung der Einrichtung entscheidet unter Berücksichtigung der vorgenannten Aufnahmekriterien über die Reihenfolge der aufzunehmenden Kinder.

Zusagen für einen Betreuungsplatz zum KiTa-jahreswechsel werden zum 28./29. Februar versandt.

 

Allgemeines

Grundsätzlich sind in ganz besonderen Härtefällen, z.B. Kinderschutz von den o.g. Kriterien abweichende Einzelfallentscheidungen möglich.

Am ersten Tag der Aufnahme sind alle dem Betreuungsvertrag beigefügten Anlagen in der Einrichtung abzugeben.

Die Aufnahme wird mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Betreuungsvertrages verbindlich zugesagt.

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