Ev. Kindertagesstätte Regenbogenfische Lohra, Standort Heinrich-Naumann-Weg

Kinder ab dem 1.Lebensjahr bis zur Einschulung sind herzlich willkommen!

Address
Ev. Kindertagesstätte Regenbogenfische Lohra, Standort Heinrich-Naumann-Weg
Heinrich-Naumann-Weg 6
35102 Lohra
Funding authority
Zweckverband Ev. Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Marburg
Universitätsstraße 45
35037 Marburg
info@kindergarten-lohra.de
https://kindergarten-lohra.de
06462/ 8501
Opening times7:00 AM - 5:00 PM o'clock
Extras care with lunch, full day care

Current information

Overview

Richtlinien der Gemeinde Lohra zur Aufnahme von Kindern und zum Verfahren der Platzvergabe 
in den Kindertagesstätten im Gemeindegebiet 

1. Allgemeines  

Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Lohra stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der 
Gemeinde Lohra ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts) haben, vom 1. 
Lebensjahr an bis zum Schulbesuch offen.  

Kinder aus benachbarten Gemeinden können nur aufgenommen werden, wenn ausreichend 
freie Plätze in der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung stehen und allen gemeindlichen Kindern 
ein Platz angeboten werden konnte. Die Aufnahme gemeindefremder Kinder ist vorab nach 
Berücksichtigung der bereits genannten Kriterien durch die Leitungen der Kindertagesstätten mit 
der Gemeindeverwaltung abzusprechen. 

Wenn die gesetzlich festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Kindertagesstätte erreicht ist, 
können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen.  

Eine wohnortnahe Versorgung mit einem Betreuungsplatz wird angestrebt, kann jedoch nicht 
garantiert werden.  

Der Elternwunsch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung wird berücksichtigt, sofern 
freie Plätze in der jeweiligen Einrichtung vorhanden sind.  

 

2. Anmeldung eines Kinderbetreuungsplatzes in Krippe oder Kindergarten  

Die Anmeldung eines Kindes für einen Betreuungsplatz erfolgt über das Online-Portal „Little 
Bird“. Über dieses Portal können sich die Eltern ebenfalls über die einzelnen Einrichtungen 
informieren.  

Bei Bedarf können die Eltern Kontakt zu den von ihnen favorisierten Einrichtungen aufnehmen, 
um sich vor Ort über die Einrichtung und das Betreuungsangebot informieren zu lassen.  

Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr sind bis zum 01.11. über das Online-Portal 
„Little Bird“ vorzunehmen. Das Portal erzeugt automatisch eine Eingangsbestätigung mit den 
angegebenen Daten.  

Sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, werden Kinder auch innerhalb des 
Kindergartenjahres aufgenommen – dies im Besonderen bei Zuzug oder späterem 
Geburtstermin.  

Bis zu drei Mehrfachanmeldungen in verschiedenen Einrichtung sind möglich, ebenfalls kann 
eine Priorisierung der Anmeldungen vorgenommen werden.  

 

3. Zeitpunkt der Anmeldung:  

a) U3-Platz / Krippenplatz:  
Die Anmeldung für unter dreijährige Kinder (U3) ist ab Geburt möglich. Zur besseren Planung 
der Kindertagesstätten sollte eine Anmeldung für einen Krippenplatz 6 Monate vor Aufnahme 
angestrebt werden.  

b) Ü3-Platz / Kindergartenplatz:  
Die Anmeldung ist ab Geburt möglich. Die Frist für ein jeweiliges Kindergartenjahr zur 
Anmeldung ist der 01.11 des Vorjahres. Spätere Anmeldeeingänge können nur bei freien 
Plätzen berücksichtigt werden.  

c) Wechsel von der Krippe (U3) in den Kindergarten (Ü3):  
Ein Kind mit einem Platz in einer Krippengruppe hat nicht grundsätzlich nach Ablauf der 
Krippenzeit den Anspruch auf einen Regelplatz in der gleichen Einrichtung.  

Für den Wechsel von der Krippe (U3) in den Kindergarten (Ü3) kann das Kind frühzeitig in einer 
Kindertagesstätte über das Portal „Little Bird“ angemeldet werden. Eine Wechselvormerkung 
vom U3-Bereich in den Ü3-Bereich kann bereits mit dem Eintritt in die Krippe (U3) erfolgen. 
Auch für die Krippenkinder ist die Anmeldefrist für den Ü3-Bereich vor dem 01.11 für das 
Folgejahr bindend. 

In der Regel ist in den Kindertagesstätten mit Krippengruppen der Übergang von der Krippe (U3) 
in die Kindertagesstätte (Ü3) gewährleistet und wird vorrangig angestrebt. 

 

4. KRITERIEN für die Aufnahme in die Krippe und Kindertagesstätte  

Im Aufnahmeverfahren werden die nachstehenden Kriterien berücksichtigt:  

- Kinder aus der Einrichtung, die vorher bereits einen Krippenplatz innehatten, gegenüber  
  externen Anmeldungen  
- Geschwisterkinder, wenn das ältere Kind noch die Einrichtung besucht  
- Berufstätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung beider Elternteile und Wiedereinstieg in den  
  Beruf alleinerziehender Elternteile (soziale Aspekte), Pflege von Angehörigen im eigenen  
  Hausstand  
- Kinder mit besonderem pädagogischen Förderbedarf, deren Betreuung besonders  
  erforderlich scheint (pädagogische Aspekte)  
- ältere Kinder vor jüngeren Kindern  
  - Aufnahme in die Krippengruppe primär zwischen dem ersten und zweiten Geburtstag  
  - Aufnahme in die AÜ-Gruppe primär ab dem zweiten Geburtstag  
  - Aufnahme in die Regelgruppe primär ab dem dritten Geburtstag  
- sonstige Kinder, je nach zur Verfügung stehenden Plätzen  

Die bei der Anmeldung angegebenen Kriterien sind durch geeignete Nachweise zu belegen 
(z.B. durch Bescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitsamt, Jugendamt oder Arzt).  

Grundsätzlich sind in ganz besonderen Härtefällen, z.B. Kinderschutz, von den o.g. Kriterien 
abweichende Einzelfallentscheidungen möglich.  


5. Vergabe der Betreuungsplätze  

Nach Ablauf des Stichtags 01.11. entscheidet der Träger der Einrichtung unter Berücksichtigung 
der vorgenannten Kriterien über die Reihenfolge der aufzunehmenden Kinder. 

In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen allen Trägern / Leitungen der 
Einrichtungen und der Gemeinde werden die aufzunehmenden Kinder abgeglichen und evtl. 
Mehrfachnennungen bereinigt.  

Die Plätze werden gemäß den Vergabekriterien dieser Richtlinie vergeben, hierbei wird versucht 
dem Elternwunsch gemäß der Priorisierung zu entsprechen.  

Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Wunschkindergarten lässt sich hieraus nicht 
ableiten.  

Zusagen für einen Betreuungsplatz werden im Anschluss zum 01.12. mit einer Rückmeldefrist 
versandt.  

Die Eltern verwirken ihren Rechtsanspruch auf einen Krippen-/Kindergarten-Platz, sollten Sie 
das unterbreitete Angebot für ein Kindergartenjahr in einer der Kindertagesstätten der Gemeinde 
Lohra nicht annehmen wollen. Daraus leitet sich ab, dass erst im Folgejahr eine erneute 
Berücksichtigung bei der Vergabe der Krippen-/Kindergarten-Plätze möglich ist. 

 

6. Gültigkeit 

Diese Richtlinien gelten ab dem 01.08.2024. 

 

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