Introduction/specifics
Die Organisation Elterninitiative
Der Verein Villa Regenbogen e.V.
Der Verein Villa Regenbogen e.V. wurde 1990 gegründet und ist freier Träger der Kindertagesstätte. Die Mitgliedschaft im Verein ist für mindestens ein Elternteil ist obligatorisch. In der Einrichtung werden nur Kinder von ordentlichen Vereinsmitgliedern betreut. Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt, die vom Vorstand einberufen wird.
Die Finanzierung
Die Villa Regenbogen e.V. finanziert sich durch Zuschüsse der Stadt Lohmar. Die Eltern leisten monatliche Beiträge gemäß der Satzung der Stadt. Darüber hinaus wird ein jährlicher Vereinsbeitrag fällig (derzeit 70,- Euro für aktive Mitglieder und 24,- Euro für Wartelisten und Fördermitglieder). Sofern das Kind in der Einrichtung zu Mittag isst, fällt zusätzlich ein monatliches Essensgeld an.
Elternämter
Die Initiative basiert auf der Mitarbeit der Eltern in Elterndiensten, die jährlich neu vergeben und gewissenhaft ausgeführt werden müssen. Derzeit liegt die Anzahl der Elternstunden bei 15 Stunden pro Kindergartenjahr plus zwei Stunden, die pro Familie für die Unterstützung des Sommerfestes geleistet werden müssen. Für nicht geleistete Elternstunden wird ein festgelegter Betrag an den Verein fällig (derzeit 50,- Euro). Die Eltern melden für ein laufendes Kindergartenjahr ihre Unterstützung für verschiedene Ämter an. Die Ämter werden nach Interessen, Begabungen und der zu Verfügung stehenden freien Zeit von den Familien zu Beginn des Kindergartenjahres ausgesucht. Die geleisteten Stunden werden in Ordnern dokumentiert. Diese befinden sich frei zugänglich gegenüber dem Leitungsbüro.
Der Vorstand
Laut Satzung besteht der Vorstand aus einem 1. und 2. Vorsitzenden, einem Kassenführer, einem Schriftführer und mindestens einem Beisitzer. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit weitere Beisitzer zu wählen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitgliederversammlung kann eine abweichende Amtsdauer festsetzen, diese beträgt derzeit zwei Jahre.
Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der u.a. die Aufgaben der Vorstände schriftlich nieder gelegt sind.