Übersicht
Zur Info: Die reguläre Platzvergabe erfolgt bei uns zwischen Dezember und Januar des Folgejahres.
Grundsätzlich werden Kinder aller Nationalitäten und Religionen aufgenommen. Aufnahmeberechtigt sind Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Erreichung der Schulpflicht. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze vorhanden, so wird die Vergabe nach folgenden Kriterien prioritär vorgenommen:
a. Geschwisterkinder
b. Kinder, deren Eltern alleinerziehend und berufstätig ist
c. Kinder, deren Eltern alleinerziehend ist
d. Kinder, deren Eltern sich in einer besonderen Notlage befinden
e. Kinder von berufstätigen Eltern
f. Kinder von Vorständen und Beiräten
g. Kinder von Ehrenamtlichen, die sich in besonderem Maße für das Familienzentrum engagieren
Die Dringlichkeit ist jeweils in geeigneter Form durch die Eltern nachzuweisen. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist dabei nicht entscheidend! Darüber hinaus entscheidet die Leitung des Müzchens in Kooperation mit der Geschäftsleitung,
Über die Aufnahme der Kinder unter Beachtung der sozialen und/ oder pädagogischen Aspekte.
Ein Krippenplatz sichert nicht automatisch einen Kindergartenplatz.
Wir vergeben die Kindergartenplätze jedoch vorrangig an die Kinder, die bereits unsere Krippe besuchen.
Sind mehr Krippenkinder für den Kindergarten angemeldet, als Plätze frei sind, ist die Vergabe nach den Kriterien durchzuführen. Kinder, die beim Wechsel nicht berücksichtigt werden können, bekommen dies in schriftlicher Form mitgeteilt. In der Regel endet die Zugehörigkeit am 31.08. des Krippenjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.