Overview
Übersicht
Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und vor Eintritt in die Kindertageseinrichtung die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Der Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden:
• Impfausweis
• Ärztliches Zeugnis über den Impfschutz
• Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass ein Nachweis vorgelegen hat.
Des Weiteren wurden in Zusammenarbeit mit dem Kreis Paderborn folgende Aufnahmekriterien erarbeitet:
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
1. Kinder, die - zu Beginn der Betreuung - im Kreis Paderborn, aber nicht in der Stadt Paderborn wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, deren Betreuung in einer Kita zu ihrem Schutz notwendig ist, haben Vorrang. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegen dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
3. Kinder, die - zu Beginn der Betreuung - in der Stadt Büren wohnen, haben Vorrang.
4. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gilt der nachgewiesene Ausfall eines Elternteils durch Tod oder durch Erkrankung, der eine Betreuung unmöglich macht. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegen dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
5. Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, haben Vorrang.
6. Kinder, deren Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, haben Vorrang. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Eltern.
7. Kinder, deren Geschwisterkind dieselbe Einrichtung bereits besucht und zeitgleich besuchen wird, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
8. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt
1. Kinder, die - zu Beginn der Betreuung - im Kreis Paderborn, aber nicht in der Stadt Paderborn wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, deren Betreuung in einer Kita zu ihrem Schutz notwendig ist, haben Vorrang. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegen dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
3. Kinder, die - zu Beginn der Betreuung - in der Stadt Büren wohnen, haben Vorrang.
4. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gilt der nachgewiesene Ausfall eines Elternteils durch Tod oder durch Erkrankung, der eine Betreuung unmöglich macht. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegen dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
5. Kinder, die spätestens am 1. August des folgenden Kita-Jahres schulpflichtig werden, haben Vorrang.
6. Kinder, deren Geschwisterkind dieselbe Einrichtung bereits besucht und zeitgleich besuchen wird, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
7. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.