Kindertagespflege

0 - 14 Jahre

Address
Kindertagespflege
Marktstraße 11
72160 Horb am Neckar
Funding authority
Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e.V.
Marktstraße 11
72160 Horb am Neckar
horb@tev-fds.de
http://www.tev-fds.de
07451/8483
Opening times12:00 AM - 12:00 AM o'clock
at Weekends12:00 AM - 12:00 AM o'clock
early care12:00 AM - 12:00 AM o'clock
late care12:00 AM - 12:00 AM o'clock
Closing daysFlexible Betreuungszeiten in Absprache mit der Tagespflegeperson
Foreign languages German
Extras care with lunch, flexible care, full day care, overnight care

Introduction/specifics

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Employee

Der Tageselternverein verfügt über einen großen Pool an Tageseltern im gesamten Stadtgebiet Freudenstadt bzw. dem gesamten Landkreis.

Qualification

Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet vor dem Einstieg eine Qualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten (bis 2020: 160 UE) bzw. 50 UE (bei pädagogischen Fachkräften) zu absolvieren. Im Anschluss an die Grundqualifizierung sind Tageseltern verpflichtet jährlich 20 UE an Fortbildung zu absolvieren. Es findet regelmäßige Begleitung durch den Tageselternverein statt. die vom Tageselternverein vermittelten Tagespflegepersonen sind durch das Jugendamt überprüft.

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Overview

Kindertagespflege steht grundsätzlich allen Kindern von 0-14 Jahren offen.
Für Kinder von 0-1 Jahr und von 3-14 Jahren sind Berufstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung, Bildungsmaßnahme (auch Sprachkurs), Maßnahme der Eingliederung in Arbeit oder sonstige Gründe (z.B. besondere soziale Belastungen) die Vorrausetzung für eine öffentlcihe Förderung. Für 3-14 jährige Kinder ist Tagespflege zudem nur in Ergänzung zur Einrichtung (Kindergarten/ Schule) möglich. Ganztagsangebote oder Schulbetreuungen sind vorrangig vor der Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen.
Alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren können darüber hinaus im Rahmen des Rechtsanspruches auch ohne Begründung bis zu 20 Stunden/ Woche in Tagespflege betreut werden. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 8 Stunden/ Woche verteilt auf max. 2 Tage/ Woche oder mind. 6 aufeinanderfolgende Stunden an einem Tag der Woche. Hier haben die Eltern ein Wahlrecht zwischen Kindertagespflege oder Krippe.

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