Introduction/specifics
Tagespflege
Im Kinderbildungsgesetz ist die Tagespflege der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und Erziehung durch Tagespflegepflegepersonen.
Darüber hinaus bietet die Tagespflege:
- flexible Betreuungszeiten
- qualifizierte Tagespflegepersonen
- Eingewöhnungszeiten
- kostenlose und fachliche Vermittlung
- pädagogische Beratung
- Kontinuität in der Betreuung
- eine gleichwertige Betreuung zu Kindertageseinrichtungen
- Anschlussbetreuung zur Kindertageseinrichtung
Wer kann Kindertagespflege in Anspruch nehmen?
Jedes Kind, das mindestens ein Jahr alt ist, hat einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot (Kindertageseinrichtungen, Tagespflege). Für Kinder unter einem Jahr besteht nur ein eingeschränkter Rechtsanspruch.
Wer vermittelt eine Tagespflegeperson?
Nach Ihrer Bedarfsanzeige über eine Portalvormerkung ist für die Vermittlung ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung der Notwendigkeit der Tagespflege (z.B. berufliche Tätigkeit/schulische Ausbildung) erforderlich. Der vollständige Antrag sollte 6 – 8 Wochen vor Beginn der Tagespflege dem Amt für Jugend, Schule und Sport vorliegen. Erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen kann die Vermittlung einer Tagespflegeperson erfolgen:
- Antrag Vermittlung
- Arbeitszeitbescheinigung
- Einkommenserklärung
- Einkommenserklärung für ergänzende Tagespflege
Was kostet die Betreuung in Tagespflege?
Die Kosten werden einkommensabhängig ermittelt und richten sich nach der gebuchten Betreuungszeit Zusätzlich zu diesem ermittelten Kostenbeitrag ist das Essensgeld an die Tagespflegeperson zu zahlen. Der Kostenbeitragssatzung können Sie weitere Informationen (z.B. auch die aktuelle Beitragstabelle) entnehmen.
Begleitung innerhalb dieser Betreuungsform?
Das Amt für Jugend, Schule und Sport informiert Sie gerne persönlich, unterstützt und berät Sie nach der Vermittlung und während des gesamten Aufenthaltes des Kindes in Ihrer Familie.