Kinderbüro Ohlstadt

Adresse
Kinderbüro Ohlstadt
Rathausplatz 1
82441 Ohlstadt
Träger
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
088219431699 (Frau Kopp)
Öffnungszeiten00:00 - 23:45 Uhr

Vorstellung/Besonderheiten

Die Kindertagespflege ist der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, gleichgestellt und erfüllt den gesetzlichen Förderauftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.

Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson betreut in einer eigenen oder angemieteten Wohnung/Haus eine kleine Gruppe von Kindern.

Die Kinder sind in der Regel 0 bis 3 Jahre alt und die Anzahl der betreuten Kinder beträgt maximal 5 bzw. in einer Großtagespflegestelle mit 2 oder 3 Kindertagespflegepersonen maximal 10 gleichzeitig anwesenden Kinder. Die Kindertagespflege hat damit einen familiären Charakter und auf jedes einzelne Kind kann besonders intensiv eingegangen werden.

Die Betreuungszeiten in der Kindertagepflege werden zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson vereinbart.

Für genauere Informationen und die passgenaue Vermittlung eines Betreuungsplatzes bei einer Tagespflegeperson, setzen Sie sich bitte mit dem Kinderbüro in Verbindung: Tel.: 08821 9431699 oder per mail sabine.kopp@frau-und-beruf.net

Räumlichkeiten

Die eigenen/angemieteten Räume für die Kindertagespflege müssen kindgerecht sein und den Kindern eine ungefährdete und anregungsreiche Entwicklung ermöglichen. Sie verfügen u. a. über ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten, geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse, einem Bett für jedes Kind. In den Räumen besteht natürlich Rauchverbot.

Außenanlagen

Kindertagespflegestellen verfügen teilweise über eigene Außenbereiche (Garten u.a. mit Spielgeräten), nutzen mit den Kindern nahegelegene Spielplätze oder gehen mit den Kindern in Parks/den Wald.

Essen

Gesunde, ausgewogene, kindgerechte Ernährung, die je nach Konzeption der Kindertagespflegeperson von selbst zubereitet oder von den Eltern mitgebracht wird. Unverträglichkeiten etc. der Kinder können im Speiseplan berücksichtigt werden.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 02.06.2025 23:18:57)