Introduction/specifics
flexibel - indviduell - bedarfsorientert
Kindertagespflege steht grundsätzlich allen Kindern von 0-14 Jahren offen.
Für Kinder von 0-1 Jahr und von 3-14 Jahren sind Berufstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung, Bildungsmaßnahmen (auch Sprachkurs), Maßnahme der Eingliederung in Arbeit oder sonstige Gründe (z.B. besondere soziale Belastungen) die Vorrausetzung für die Förderung durch das Jugendamt. Für 3-14 jährige Kinder ist Tagespflege nur in Ergänzung zur Einrichtung (Kindergarten/ Schule) möglich. Ganztagsangebote oder Schulbetreuungen sind vorrangig vor der Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen.
Alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren können im Rahmen des Rechtsanspruches auch ohne Begründung bis zu 20 Stunden / Woche in Kindertagespflege betreut werden. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 8 Stunden / Woche verteilt auf max. 2 Tage / Woche oder mind. 6 aufeinanderfolgende Stunden an einem Tag der Woche. Hier haben die Eltern ein Wahlrecht zwischen Kindertagespflege oder Krippe.
Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern, in Großtagespflege oder in anderen geeigneten Räumen (TIGER) stattfinden.
Der Tageselternverein vermittelt Tagespflegepersonen im gesamten Landkreis Freudenstadt.