Kindertagespflege-Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e. V.

Address
Kindertagespflege-Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e. V.
Martin-Luther-Str. 38
72250 Freudenstadt
Funding authority
Tageselternverein Landkreis Freudenstadt e.V.
Marktstraße 11
72160 Horb am Neckar
fds@tev-fds.de
http://www.tev-fds.de
07441-905569
Opening times12:00 AM - 11:45 PM o'clock
Closing daysFlexibel Betreuungszeiten in Absprache mit Tageselternverein und Tagespflegeperson. Betreuungsfreie Tage in Absprache mit der Tagespflegeperson.
Extras care with lunch, flexible care, full day care, overnight care

Introduction/specifics

flexibel - indviduell - bedarfsorientert

Kindertagespflege steht grundsätzlich allen Kindern von 0-14 Jahren offen.
Für Kinder von 0-1 Jahr und von 3-14 Jahren sind Berufstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung, Bildungsmaßnahmen (auch Sprachkurs), Maßnahme der Eingliederung in Arbeit oder sonstige Gründe (z.B. besondere soziale Belastungen) die Vorrausetzung für die Förderung durch das Jugendamt. Für 3-14 jährige Kinder ist Tagespflege nur in Ergänzung zur Einrichtung (Kindergarten/ Schule) möglich. Ganztagsangebote oder Schulbetreuungen sind vorrangig vor der Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen.
Alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren können im Rahmen des Rechtsanspruches auch ohne Begründung bis zu 20 Stunden / Woche in Kindertagespflege betreut werden. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 8 Stunden / Woche verteilt auf max. 2 Tage / Woche oder mind. 6 aufeinanderfolgende Stunden an einem Tag der Woche. Hier haben die Eltern ein Wahlrecht zwischen Kindertagespflege oder Krippe.

Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern, in Großtagespflege oder in anderen geeigneten Räumen (TIGER) stattfinden.

Der Tageselternverein vermittelt Tagespflegepersonen im gesamten Landkreis Freudenstadt.

Care providers are responsible for all profile content. (State: 23/12/2024 10:16:43)

Offered care types at Dec 23, 2024:

Kind of care
 Krippe U3 GT 50 Std.

Basics

Der Tageselternverein verfügt über einen großen Pool an Tageseltern im gesamten Stadtgebiet Freudenstadt bzw. dem gesamten Landkreis

Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet vor dem Einstieg eine Qualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten (bis 2020: 160 UE) bzw. 50 UE (bei pädagogischer Fachkräften) zu absolvieren. Im Anschluss an die Grundqualifizierung sind Tageseltern verpflichtet jährlich 20 UE an Fortbildung zu absolvieren. Es findet eine regelmäßige Begleitung durch den Tageselternverein statt. Die vom Tageselternverein vermittelten Tagespflegepersonen sind durch das Jugendamt überprüft.

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Overview

Erstgespräch beim Tageselternverein & Feststellung des individuellen Bedarfs

Antragsstellung auf Förderung in Kindertagespflege

Bei Kindern zwischen 0-1 sowie 3-14 Jahren: Nachweis über Berufstätigkeit, Ausbildung, Bildungsmaßnahme etc.

Nachweis der Masernimpfung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr

 

Kosten:

Die Eltern zahlen für die gebuchten Stunden einen Eigenanteil an das Jugendamt. Der Eigenanteil der Eltern ist einkommensunabhängig und richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt der Eltern lebenden minderjährigen Kinder. Die aktuellen Beiträge finden Sie auf unserer Homepage (www.tev-fds.de).

Bei geringfügigem Einkommen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden. Eltern, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,SGB II, SGB XII, oder Kindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag) beziehen können auf Nachweis vom Kostenbeitrag befreit werden.

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