Grundlagen
Unsere rechtlichen Aufträge: Bildung, Erziehung, Betreuung und Kinderschutz
Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.
Im SGB VIII hat der Bundesgesetzgeber die Grundlagen der Förderung in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Der Landesgesetzgeber hat Näheres über Inhalt und Umfang der Kindertagesbetreuung im BayKiBiG geregelt und die Grundlagen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kinder in Kinderageseinrichtungen geschaffen. Im BayKiBiG einschließlich Ausführungsverordnung sind verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele und Förderkriterien für eine kommunale und staatliche Förderung beschrieben. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan, der zugehörigen Handreichung für die unter Dreijährigen und den Bayerischen Bildungsleitlinien sind Wege aufgezeigt, diese Ziele zu erreichen.(Auszug aus der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)
Das institutionelle Schutzkonzept des Erzbistums Bamberg ist die Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Ziel des Schutzauftrages ist das Zusammenwirken von Kita und Jugendamt. Dieser Prozess ist so gestaltet, dass der Gefährdung des Kindeswohls wirksam begegnet wird. Gem. §8a SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" setzen wir als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe den dort formulierten Schutzauftrag um. Werden Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, so sind Verfahrensregelungen einzuhalten, die als Dienstanweisung festgehalten sind. Das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung ist im Schutzkonzept geregelt und jedem Mitarbeiter bekannt. Ebenso verpflichten sich die Mitarbeiter*innen nach dem aktuellen Kinderschutzkonzept zu handeln. Zusätzlich zur Konzeption und Schutzkonzept haben wir auch ein Sexualpädagogisches Konzept in unserer Einrichtung.
Unsere curricularen Bezugs- und Orientierungsrahmen
Kinder gestalten ihre Bildung und Entwicklung von Geburt an aktiv mit. In dem entscheidenden und einmaligen Lebensabschnitt von 0 - 6 Jahren wird die Basis für die weitere Entwicklung der Kinder gelegt. Wir begleiten die Kinder, die im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen, damit sie zu verantwortungsbewussten, einfühlsamen und toleranten Menschen werden. Darüber hinaus gibt es Rahmenbedingungen, die entweder von Beginn an feststehen oder im Laufe der Zeit wachsen, sich verändern oder grundsätzlich eine Variable darstellen.
Dieser Rahmen besteht aus: "Der Gesellschft in der wir leben", "dem kulturellen Umfeld in dem unsere Kinder aufwachsen", "den gesetzlichen Grundlagen, Werten und Normen", "dem Bildungssystem, in dem sie sich bewegen", "dem sozialen Umfeld, in dem sie von Geburt an leben", "dem Leitbild katholischer Kindertagesstätten im Erzbistum Bamberg", " den Strukturen und Abläufen in Kinderkrippe und Kindergarten", "den betreuenden Mitarbeiter*innen und den Kindern in der Krippe und dem Kindergarten".
Die Rahmenbedingungen werden in unserer Einrichtung immer wieder aufs Neue reflektiert. Dabei beachten wir, welche Einflüsse eine feststehende Größe darstellen und welche wir zum Wohl der Kinder verändern wollen und können.
Orientierungen und Prinzipien unseres Handelns - Unser Menschenbild: Bild von Kind, Eltern und Familie
Kinder wollen von sich aus lernen und tun dies mit Begeisterung. Ihr Lerneifer, ihr Wissensdurst und ihre Lernfähigkeit sind groß. Sie wollen im Dialog mit anderen an allen Weltvorgängen teilnehmen, um ihr Weltverständnis kontinuierlich zu erweitern. Im Bildungsgeschehen nehmen Kinder eine aktive Gestalterrolle bei ihren Lernprozessen ein, sie sind Akteure mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Jedes Kind unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit und Individualität von anderen Kindern. Kinder haben Rechte - insbesondere ein Recht auf bestmögliche Bildung von Anfang an. Sie haben ein Recht auf umfassende Mitsprache und Mitgestaltung bei ihrer Bildung. Grundbausteine, die in dieser lernbegünstigten Zeit nicht gelegt werden, können später nur mühsam oder gar nicht mehr nachgeholt werden. Man stelle sich vor: "Ein Haus, bei dem das Fundament lückenhaft ist, kann nie stabil sein. Vergessene Steine können später nicht oder nur mit größter Anstrengung eingefügt werden". Kinder zeigen eine große Spielfreude und einen unerschöpflichen Wissens- und Schaffensdrang. Wir Erzieher*innen haben die schöne Aufgabe, die Kinder auf ihrem Weg zu begleiten und sie, liebe Eltern, bei der Bildung, Erziehung und Entwicklung ihres Kindes zu unterstützen und zu ergänzen.
Sie vertrauen uns das Wichtigste an, was Sie haben, ihre Kinder. Sie wollen eine liebevolle und pädagogisch wertvolle Betreuung ihrer Kinder in einer Atmosphäre, in der sich die Kinder wohlfühlen können, eine altersentsprechende, fördernde und fordernde Pädagogik.
In der Familie wird der Grundstock gelegt und nur auf diesem können wir in der Krippe und im Kindergarten aufbauen. Sie ist der sichere Hafen für jedes Kind und von essentieller Bedeutung. Kinderkrippe und Kindergarten sind stets als familienergänzende Angebote anzusehen. Das Konstrukt der Familie ist nicht mehr traditionell geprägt. Deshalb ist es für uns wichtig, jede Familie dort abzuholen, wo sie steht und ihnen entsprechende Betreuung zukommen zu lassen. Unsere Rahmenbedingung sollen für unsere Familien als Orientierungshilfe dienen und unsere Arbeit klar strukturieren.
Informationen zur Eingewöhnungszeit in der Krippe
Die Eingewöhnungszeit in der Krippe ist der erste wichtige Übergang ihres Kindes. Von einer gelungenen Eingewöhnung hängt es ab, ob ihr Kind sich bei uns wohlfühlen wird. Durch die Zusammenarbeit von Eltern und Erziehern gelingt es, ihr Kind behutsam an die neue Umgebung, die anderen Kinder und die Fachkräfte zu gewöhnen. Wir folgen hier dem Rhythmus und den Bedürfnissen ihres Kindes. In der Regel dauert die Eingewöhnungszeit 2 - 8 Wochen. In dieser Zeit steht ein Elternteil zur Verfügung, begleitet die Eingewöhnung und ist telefonisch erreichbar, um ihr Kind jederzeit abholen zu können. Wenn dieser erste Übergang erfolgreich bewerkstelligt wurde, dann bewältigt ihr Kind in Zukunft auch weitere Übergänge leichter und gestärkter (z. B. Kindergarten, Schule). An drei Schnuppernachmittagen kann ihr Kind die Gruppe erkunden und Sie können Fragen stellen.
Sie als Elternteil sind, während Sie bei und in der Gruppe sind, die "sichere Basis." In dieser Funktion haben Sie folgende Aufgaben: - Sie kommen mit ihrem Kind zur vereinbarten. Zeit. (individuelle Starttermine) - Sie bleiben an einem Platz sitzen, zu dem ihr Kind immer wieder zurückkommen kann. Bitte bleiben Sie dort und gehen nicht durch den Raum. - Bitte beobachten Sie ihr Kind aufmerksam beim Spielen. Es bemerkt gleich, wenn Sie es nicht tun. (d. h., lesen Sie auch keine Zeitung, telefonieren Sie nicht). - Spielen Sie nicht mit anderen Kindern. - Mit Absprache verlassen Sie den Raum, dabei verabschieden Sie sich deutlich und zugewandt von ihrem Kind. - Überreden Sie nicht ihr Kind, sich etwas zu spielen zu suchen. Lassen Sie es selbst entscheiden, wann und wie es das tun möchte. - Gehen Sie nach der vereinbarten Zeit wieder mit ihrem Kind nach Hause.
Reaktionen in der Eingewöhnungszeit:
Während der ersten Tage mit Trennungen: Wie geht es ihrem Kind? Wie geht es Ihnen? Vielleicht weint ihr Kind, wenn Sie sich verabschieden. Wie ist das für Sie? Teilen Sie uns mit, was Sie benötigen, damit Sie ein gutes Gefühl haben, ihr Kind bei uns in der Gruppe zu lassen. Ihr Kind zeigt durch sein Weinen, dass es verstanden hat, was passiert und äußert seinen Schmerz. Manchmal weinen Kinder aber auch einige Wochen später. Wir unterstützen ihr Kind dabei, die neue Situation zu verarbeiten. Es kann sein, dass ihr Kind anders schläft, anders auf Bekannte und Verwandte reagiert, dass es bisherige Rhythmen verändert. Hier hilft: Sie geben ihr Kind am Morgen zügig an der Gruppentüre ab. Ihrem Kind hilft es, wenn Sie Zuversicht ausstrahlen und ihrem Kind versichern, dass Sie es nach der Arbeit wieder abholen kommen. Bitte teilen Sie uns hier kurz mit, falls es etwas gibt, was wir beachten müssen. (Nachtschlaft, Verletzungen.....) Vielleicht braucht ihr Kind ein Übergangsobjekt während der Eingewöhnungszeit. Wir werden Sie darauf ansprechen. Alle Veränderungen sind völlig normal in einer Zeit der Änderung. Ihr Kind verarbeitet viele neue Eindrücke und stellt sich, vielleicht das erste Mal, darauf ein, ohne die Eltern in einer anderen Umgebung zu bleiben. Bitte unternehmen Sie keine Urlaubs-/Geschäftsreisen während der Eingewöhnungszeit, da zu viele Veränderungen und Unterbrechungen eine gute Eingewöhnung verzögern können.
Fünf Schritte bei der Eingewöhnung nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell (Infans)
1. Der erste Kontakt: Das Aufnahmegespräch. Das Aufnahmegespräch ist der erte ausführliche Kontakt zwischen Eltern und Bezugserzieher. Im Mittelpunkt steht dabei das Kind mit seinen Bedürfnissen und die Eingewöhnung des Kindes in die Krippengruppe.
2. Die dreitägige Grundphase: Ein Elternteil kommt drei Tage lang mit dem Kind in die Einrichtung, bleibt ca. 1 Stunde und geht dann mit dem Kind wieder. In den ersten drei Tagen findet kein Trennungsversuch statt. Das Elternteil verhält sich passiv, schenkt aber dem Kind volle Aufmerksamkeit - der Elternteil als sichere Basis. Der Erzieher nimmt vorsichtig Kontakt auf und beobachtet die Situation.
3. Erster Trennungsversuch und vorläufige Entscheidung über die Eingewöhnungsdauer: Ein Elternteil kommt am vierten Tag mit dem Kind in die Einrichtung, verabschiedet sich nach einigen Minuten klar und eindeutig und verlässt den Gruppenraum für ca. 10 - 30 Minuten, bleibt aber in der Nähe. Variante 1: KInd bleibt gelassen oder weint, lässt sich aber rasch vom Erzieher trösten und beruhigen und findet nach kurzer Zeit zurück ins Spiel. Variante 2: Kind protestiert, weint und lässt sich von dem Erzieher auch nach einigen Minuten nicht trösten bzw. fängt ohne ersichtlichen Anlass wieder an zu weinen.
4. Stabilisierungsphase: Kürzere Eingewöhnungszeit: 5. + 6. Tag langsame Ausdehnung der Trennungszeit, erste mögliche Beteiligung beim Füttern und Wickeln und Beobachtung der Reaktion des Kindes. Elternteil bleibt in der Einrichtung. Längere Eingewöhnungszeit: 5. + 6. Tag Stabilisierung der Beziehung zum Erzieher, erneuter Trennungsversuch frühestens am 7. Tag. Je nach Reaktion des Kindes Ausdehnung der Trennungszeit oder längere Eingwöhnungszeit (2 -3 Wochen).
5. Schlussphase: Die Eingewöhnung ist dann beendet, wenn das Kind sich schnell von dem Erzieher trösten lässt und grundsätzlich in guter Stimmung spielt. Das Elternteil ist außerhalb der Einrichtung erreichbar.