Teamwork with parents
Grundlage einer gelingenden Elternarbeit im Montessori-Kinderhaus ist die Erziehungspartnerschaft zwischen Einrichtung und Eltern, die mit verschiedenen Angeboten und Veranstaltungen ausgestaltet wird:
- Es finden regelmäßig mindestens zwei Elternabende im Kindergartenjahr statt; die Anzahl variiert je nach Bedürfnis der Eltern und nach pädagogischer Notwendigkeit. Es gibt gruppeninterne Elternabende, gruppenübergreifende Elternabende zu bestimmten pädagogischen Themen, z. B. die Einführung in die Montessori-Pädagogik, und Elternabende zur Materialerstellung.
- Erzieherinnen und Eltern tauschen sich in den täglichen Tür-und Angel-Gesprächen beim Bringen und Abholen der Kinder aus, und mit den Eltern jedes Kindes führen die Erzieherinnen ein- bis zweimal im Kindergartenjahr ein ausführliches Entwicklungsgespräch. Hinzu können Bedarfsgespräche aus aktuellen Anlässen kommen.
- Mindestens zweimal im Kindergartenjahr gestaltet jede Gruppe eine gemeinsame Aktion für Eltern und Kinder. Diese Eltern-Kind-Aktionen können in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Kinderhauses stattfinden oder auch als Ausflug gestaltet werden.
- Durch regelmäßig stattfindende Feste, Feiern und Projekte, in denen die aktive Beteiligung der Eltern gewünscht und gefordert ist, werden diese in den Kinderhausalltag einbezogen.
- Leitung und Gruppenerzieherinnen schreiben und gestalten Aushänge, Fotowände und Elternbriefe, um den Eltern Einblick in die pädagogische Arbeit zu geben.
In unseren Kinderhäusern ist es üblich, dass sich die Eltern durch Arbeitsstunden am Gelingen der Einrichtung aktiv beteiligen. Dazu leisten die Eltern von Regelkindern 10 Stunden Elternmitarbeit pro Halbjahr im Kinderhaus, die Eltern von Förderkindern 7,5 Stunden. Für das erste Geschwisterkind kommen 5 Stunden dazu, für weitere Geschwisterkinder werden keine zusätzlichen Stunden berechnet. Diese Elternarbeitsstunden können in Form von Gartenaktionen, Putzaufgaben, Materialerstellung o.ä. abgeleistet werden und ermöglichen somit dem Team sich insbesondere auf die pädagogischen Tätigkeiten zu konzentrieren.
Der § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) NRW die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Eltern beider Gruppen wählen je zwei Vertreter/ innen in den Elternbeirat, der die Interessen und Anliegen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung vertritt und ein Bindeglied zwischen Eltern und Erzieherinnen darstellt. Der Elternbeirat entsendet wie der Träger und die Mitarbeiter/ innen seine Vertreter/ innen in den Rat des Kinderhauses, zu dessen Aufgaben die Beratung der pädagogischen Arbeit, der Ausstattung der Einrichtung und der Aufnahmekriterien gehören.