Overview
Aufnahmekriterien
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt bzw. der Kindertageseinrichtung den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem „LITTLE BIRD“ der Stadt Bielefeld.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in unserer Kindertageseinrichtung Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Jährlich wird auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung der Stadt Bielefeld die Betreuungsstruktur der Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen.
Der Umfang der täglichen Förderung von 25, 35 oder 45 Stunden richtet sich nach dem festgestellten und ggf. nachgewiesenen individuellen Bedarf der Eltern. Bei 45 Std ist ein Fragebogen der Stadt Bielefeld zum Nachweis des Bedarfs und der Notwendigkeit von 45 Std auszufüllen und bei Leitung der Kindertagesseinrichtung abzugeben.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtung festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiz).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
1 . Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Platzvergabe die Einrichtung besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
2. Kinder, die in Bielefeld, genauer im Ortsteil Ubbedissen (wohnortnahe Betreuung) leben, haben Vorrang.
3. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Leitung der Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
5. Kinder, die bereits in der Vergangenheit eine Ablehnung zur Aufnahme in das Betreuungsangebot erhalten haben, haben Vorrang.
6. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine U3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
7. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
8. Kinder, deren Eltern bei der Unternehmensgruppe Diakonische Altenzentren Bielefeld gGmbH oder ihrer Tochter PROSERVITA beschäftigt sind, haben Vorrang.
9. Kinder, für die eine Priorität 1 oder 2 beim digitalen Anmeldeverfahren der Stadt Bielefeld (Little Bird) vergeben wurde, haben Vorrang
Hinweis
Die Erfüllung eines oder mehrerer Kriterien bedeutet nicht, dass ein Kita-Platz tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. Die Vergabe von Kita-Plätzen erfolgt nach den dargestellten Aufnahmekriterien, ist aber immer begrenzt durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.