Diese Aufnahmekriterien haben Vorrang:
- Individueller Bedarf:
- Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen
(Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom örtl. JA festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.)
- Erwerbstätigkeit beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
- die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
- berufliche Bildungsmaßnahmen, die Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
- die Teilnahme an Fördermaßnahmen mit Eingliederung in Arbeit beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
- die Teilnahme an Integrationskursen beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
- Pflege von Angehörigen beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
- chronisch oder länger andauernde Krankheit der Erziehungsberechtigten
- besondere Belastung wegen Betreuung weiterer Kinder
- je nach den Umständen des Einzelfalls bürgerschaftliches Engagement
- besonderer Förderbedarf des Kindes
- Die Altersmischung in der Gruppe wird berücksichtigt
- Kinder aus der Einrichtung, die vorher bereits einen U3 Platz inne hatten sind zu berücksichtigen
Weitere Aufnahmekriterien die in gegenseitiger Gewichtung miteinander abgewogen werden:
- Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden.
- Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen
- Kinder, die in Bielefeld-Senne wohnen
- Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, sind Besonders zu berücksichtigen, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann
- Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum
- Kinder die evangelisch getauft sind
- Die Geschlechtermischung wird berücksichtigt