Ev. Ichthys KiTa und Familienzentrum

Address
Ev. Ichthys KiTa und Familienzentrum
Queller Straße 192a
33649 Bielefeld
Funding authority
Trägergemeinschaft TfK im Evangelischen Kirchenkreis Gütersloh
Moltkestraße 10
33330 Gütersloh
gt-kita.ichthys@ekvw.de
https://www.kirchegt-kitas.de/kitas-2/ichthys-familienzentrum-und-kindergarten-bielefeld-ummeln/
0521/48203 (Alina Ortmann)
0521/48203 (Arne von Gross)
Opening times7:00 AM - 4:00 PM o'clock
Denomination evangelic
Extras Integrative facility, care with lunch, full day care

Current information

 

Aufnahmekriterien für die evangelische Kindertageseinrichtung _________________________________________________

 

 

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.

 

  • Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kitajahres, das ist der 01.08. eines jeden Jahres. Werden unterjährig Plätze frei (z.B. aufgrund Umzugs…) so wird zeitnah nachbesetzt.
  • Der Anmeldezeitraum für das kommende Kitajahr wird im (Little Bird oder in anderen Medien) bekanntgegeben.
  • Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Erziehungsberechtigte vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben.
  • Die Anzeige erfolgt persönlich beim Tag der offenen Tür in der Kita und auch im Vormerksystem, Little Bird.
  • Der individuelle Bedarf der Familie wird durch ein persönliches Gespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung ermittelt. Die Eltern vereinbaren nach der Anmeldung im Onlinesystem einen Termin mit der Leitung der Kindertageseinrichtung.

 

Auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung wird jährlich die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt, somit ergibt sich die Anzahl der freien Platz- und Stundenkapazität für die Einrichtung.  

 

 

 

 

 

 

II. Aufnahmekriterien

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu Beginn eines jeden Kitajahres, durch die Leitung der Kindertageseinrichtung, zu vergeben sind.

 

 

 

Diese Aufnahmekriterien haben Vorrang:

 

  • Individueller Bedarf:

 

  • Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen

(Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom  örtl. JA festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.)

  • Erwerbstätigkeit beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • berufliche Bildungsmaßnahmen, die Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • die Teilnahme an Fördermaßnahmen mit Eingliederung in Arbeit beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • die Teilnahme an Integrationskursen beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • Pflege von Angehörigen beider Eltern, oder eines alleinerziehenden Elternteils
  • chronisch oder länger andauernde Krankheit der Erziehungsberechtigten
  • besondere Belastung wegen Betreuung weiterer Kinder
  • je nach den Umständen des Einzelfalls bürgerschaftliches Engagement
  • besonderer Förderbedarf des Kindes

 

  • Die Altersmischung in der Gruppe wird berücksichtigt
  • Kinder aus der Einrichtung, die vorher bereits einen U3 Platz inne hatten sind zu berücksichtigen

 

 

 

Weitere Aufnahmekriterien die in gegenseitiger Gewichtung miteinander abgewogen werden:

 

  • Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden.

 

  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen

 

  • Kinder, die in __Bielefeld____  wohnen

 

 

  • Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, sind Besonders zu berücksichtigen, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann

 

  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum

 

  • Kinder die evangelisch getauft sind

 

  • Die Geschlechtermischung wird berücksichtigt

 

 

Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.

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