Overview
Aufnahmebedingungen
Anmeldungen nur für Kinder aus dem Stadtgebiet Bendorf können direkt
nach der Geburt des Kindes vorgenommen werden
In der städtischen Kindertagesstätte Mülhofen können die Personensorgeberechtigten zwischen einem 7 Stunden - und einen Ganztagsplatz - sowie einem Krippenplatz, je nach Kapazität, wählen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) haben Kinder vom vollendeten
ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten. Das
Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein Kindergartenplatz in zumut-
barer Entfernung zur Verfügung steht. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bezieht sich nicht auf eine bestimmte Kindertagesstätte.
In Rheinland- Pfalz bezieht sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr.
In unserer Kindertagesstätte werden laut Betriebserlaubnis Kinder von 1 Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen
Kinder, die körperliche, geistige oder seelische Behinderungen haben, können unsere Kindertagesstätte besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der räumlichen, sachlichen und personellen Rahmenbedingungen der Kindertagesstätte Rechnung getragen werden kann.
Die Vergabe von Plätzen im 7 Stunden am Stück -, Ganztages Bereich richtet sich grundsätzlich nach dem Alter der Kinder (Geburtsdatum) und den sozialen Kriterien der Familien.
Der Träger und die Leitung der Kindertagesstätte entscheiden über die Vergabe der Plätze.
In unserer Kindertagesstätte stehen 18 Ganztagesplätze zur Verfügung.
Folgende Voraussetzungen entscheiden über die Vergabe eines Ganztagesplatzes:
- Berufstätigkeit beider Eltern (bei allein erziehenden ein Elternteil)
- Schichtdienst und flexible Arbeitszeitmodelle
- Studium, Ausbildung, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Sprachkurse,…
- sozial- pädagogische Unterstützungen
z.B. Hilfen für Familien/ Krisen in der Familie