Die Nachtigall

2-6 Jahre

Address
Die Nachtigall
Nachtigallenweg 11
53604 Bad Honnef
Funding authority
Elterninitiative Bad Honnef e.V. "Die Nachtigall"
Nachtigallenweg 11
53604 Bad Honnef
info@kiga-nachtigall.de
http://www.kiga-nachtigall.de
02224 6513 (Frau Simon)
Opening times7:30 AM - 4:30 PM o'clock
Closing days27
Foreign languages German
Specially educational concept Montessori education, Situation approach
Extras Barrier-free, care with lunch, full day care

Introduction/specifics

Unsere Einrichtung

In Rhöndorf, am Fuße des Siebengebirges, liegt unser Kindergarten, zurückgelegen und geschützt in einem Wohnviertel.

>Die Nachtigall< wurde 1972 als erste private Elterninitiative in Bad Honnef gegründet und befindet sich seit 1989 im Nachtigallenweg. Unsere eingruppige Einrichtung mit max. 22 Kindern Im Alter von 2-6 Jahren, wird von drei Erzieherinnen und einer BerufspraktikantIn begleitet. In diesem familiären Ambiente mit großem Außengelände, fühlen sich Klein und Groß sehr wohl.

In unserer Elterninitiative bringen sich die Eltern in besonderer Form ein; entweder im Vorstand, im Elternrat oder in einer der vielen Arbeitsgruppen.

Da wir Alleinnutzer des Hauses sind, stehen den Kindern diverse Räume und Bereiche zur Auswahl und Verfügung: Unser großer Gruppenraum, ein Bastel- und Werkraum, Bauecke, Kinderküche, Leseecke und Bewegungsraum. In unserem abgedunkelten und ruhigen Schlafraum können Kinder, die Schlafbedarf haben, nach dem Mittagessen schlafen oder ruhen.

Rooms

Da wir Alleinnutzer des Hauses sind, stehen den Kindern diverse Räume und Bereiche zur Auswahl und Verfügung: Unser großer Gruppenraum, ein Bastel- und Werkraum, Bauecke, Kinderküche, Leseecke und Bewegungsraum. In unserem abgedunkelten und ruhigen Schlafraum können Kinder, die Schlafbedarf haben, nach dem Mittagessen schlafen oder ruhen.

Outdoor Facilities

Aufenthalt im Freien bei jedem Wetter

Die im Kindergarten aufbewahrte Regenkleidung erlaubt die Nutzung des Außengeländes bei jedem Wetter. Die Gestaltung des großen Gartens übernehmen die Eltern und Erzieherinnen. Der Sandkasten wurde neu gestaltet, eine Sitzschlange, ein Minihochseilgarten sowie Hochbeete für Kräuter, Obst, Gemüse und Blumen sind Ergebnisse dieser Arbeit.

Das Außengelände bietet somit vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten: Klettern, Sandburgen bauen, toben, mit Lehm und Wasser matschen und bauen, die Natur beobachten, pflanzen und ernten, Seilchen springen, Blumen pflücken, Schaukeln in der Hängematte und noch vieles mehr.

Einmal im Monat gestalten wir einen Naturtag. An diesem Tag steht der spielzeugfreie Vormittag im Vordergrund. Das Ziel der Exkursion wird von den Erzieherinnen, abhängig vom jeweiligen Thema, ausgewählt.

Daily Schedule

In Rhöndorf, am Fuße des Siebengebirges, liegt unser Kindergarten, zurückgelegen und geschützt in einem Wohnviertel.

>Die Nachtigall< wurde 1972 als erste private Elterninitiative in Bad Honnef gegründet und befindet sich seit 1989 im Nachtigallenweg. Unsere eingruppige Einrichtung mit max. 22 Kindern Im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung, wird von drei Vollzeit-Erzieherinnen und einer Teilzeit-Erzieherin begleitet. In diesem familiären Ambiente mit großem Außengelände, fühlen sich Klein und Groß sehr wohl.

In unserer Elterninitiative bringen sich die Eltern in besonderer Form ein; entweder im Vorstand, im Elternrat oder in einer der vielen Arbeitsgruppen.

Da wir Alleinnutzer des Hauses sind, stehen den Kindern diverse Räume und Bereiche zur Auswahl und Verfügung: Unser großer Gruppenraum, ein Bastel- und Werkraum, Bauecke, Kinderküche, Leseecke und Bewegungsraum. In unserem abgedunkelten und ruhigen Schlafraum können Kinder, die Schlafbedarf haben, nach dem Mittagessen schlafen oder ruhen.

 

Food

We offer organic food for breakfast and we serve whole foods from Aubergine und Zucchini in Bonn for lunch.

Care providers are responsible for all profile content. (State: 23/12/2024 11:15:40)

Basics

Unsere pädagogische Arbeit

Unsere Schwerpunkte in der Erziehungs- und Bildungsarbeit und in der Vorschularbeit im Kindergarten orientieren sich an den aktuellen Bildungsförderungen in Nordrhein-Westfalen. Sie zielen darauf ab, den Kindern hier bestmögliche Vorraussetzungen zu bieten, um sich zu einem verantwortungsbewussten, kompromissbereiten und selbstständigen Kind zu entwickeln. Die Kinder werden dazu ermutigt, sich den eigenen Neigungen und Fähigkeiten entsprechend zu betätigen und sich selbst zu bejahen, was dazu führt, dass sie sich geborgen und angenommen fühlen.

Sie sollen sowohl Initiative und Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln und eigene Grenzen erkennen als auch Bedürfnisse, Gefühle und Schwierigkeiten ausdrücken und Freundschaften schließen. Dazu gehört es, auch Konflikte mit Kindern und Erwachsenen auszutragen. Die Kinder spielen mit Spaß und Ausdauer und lernen, die eigene Umwelt zu erforschen und sich mit ihr auseinanderzusetzen.

Bewegung und gesunde Ernährung spielen für die Entwicklung eine wichtige Rolle und werden bei uns hoch geschätzt. Seit 3 Jahren werden wir von der AOK Krankenkasse mit dem Kindergartenprojekt  „TigerKids“ unterstützt. Hier lernen die Kinder explizit den bewussten Umgang mit Ernährung und Bewegung.

Überdies arbeiten wir eng mit den örtlichen Grundschulen und Kindergärten zusammen.

Bereits seit 20 Jahren ergänzen wir unser Erziehungskonzept mit einer erfahrenen Fachkraft durch die Prinzipien und Materialien der Montessori-Pädagogik. Dieses pädagogische Konzept definiert die Entwicklung von Kindern als eine Folge von „sensiblen Perioden“. In diesen zeitlich begrenzten Zeitabschnitten sind die Kinder besonders empfänglich und bereit für die Entfaltung bestimmter geistiger und motorischer Fähigkeiten. Eine ruhige, entspannte und konzentrierte Atmosphäre bildet zudem eine sinnvolle Ergänzung zum ausgelassenen Spiel der Kinder.

Um die zentralen Gedanken der Montessoripädagogik umzusetzen, gestalten wir die Umgebung der Kinder bewußt und versuchen durch Beobachtung die „sensiblen Phasen“ der Kinder zu erkennen. Wir ermöglichen die freie Wahl der „Arbeit“ (Montessori) und stellen ein ausgewogenes Materialangebot zur Verfügung. Unser vorhandenes Material umfasst Sinnesmaterial, Material für die Übungen des täglichen und sozialen Lebens, Sprachmaterialien (Lesen und Schreiben), Mathematikmaterial (Mengenerfassung und Dezimalsystem), Übungen der Stille und  Materialien zur „kosmischen“ Erziehung (Biologie, Erdkunde, Geologie)

Für die Kinder, die nachmittags nicht schlafen, stehen das freie Spiel, oder die Einzelförderung im Vordergrund.

Erziehung zur Selbstständigkeit

Die Kinder lernen sowohl ihre Bedürfnisse zu erkennen und zu formulieren als auch situationsgerecht und verantwortungsbewusst zu handeln. Um diese Bedürfnisse zu ergründen bedarf es sensibler Beobachtung und Kommunikation zwischen Kind, Eltern und den pädagogischen Fachkräften des Kindergartens.

Sozialerziehung

Die Kinder sollen lernen miteinander zu leben und zu lernen und dabei Verantwortung sowohl für sich als auch für andere übernehmen.

Vorschulförderung und Förderung allgemein

In Anlehnung an die Pädagogik von Maria Montessori steht das Kind und seine Individualität im Mittelpunkt. Kinder wollen ganz natürlich aus ihrer eigenen Motivation lernen. Diese Tatsache machen sich die Erzieherinnen zu eigen. Dementsprechend wird Wert darauf gelegt, dass die Kinder an ihren Stärken gemessen werden und nicht defizitorientiert. Unsere Vorschulförderung basiert deswegen nicht auf Tests oder anderen Abfragesystemen, sondern fördern das Lernen im Alltag.

Bewegungserziehung

Die Kinder lernen im Kindergartenalltag den eigenen Körper zu beherrschen und erweitern ihre grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, sowohl über das Bewegungsangebot als auch in alltäglichen Situationen.

Förderung der Kreativität

Malen, Basteln, Werken und der spielerische, kreative Umgang mit verschiedenen Werkmaterialien sind fester Bestandteil des Kindergartenalltags.

Umwelterziehung

Während unserer Projekte, beim monatlichen Naturtag und beim Aufenthalt im Garten lernen die Kinder Zusammenhänge in der Natur kennen und übernehmen auch Verantwortung für die Natur. Das Begleiten von Pflanzen, vom Säen bis zum Ernten oder gelebter Umweltschutz beim Naturtag sensibilisieren die Kinder für die Natur.

Gesundheitserziehung

Die Kinder erlernen die Fürsorge für den eigenen Körper. Tägliche Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und Zähneputzen sind ebenso wichtige Lernfelder wie die vollwertige Ernährung.

Projekte

Regelmäßig wird ein ausgewähltes Thema in Form eines 3-4 wöchigen Projekts von den Kindern zusammen mit den Erzieherinnen erarbeitet (z.B. "Gesund und lecker", "Unser Körper", „Vögel“).

Der Montessori-Ansatz

Bereits seit 20 wird in unserer Elterninitiative mit einer ausgebildeten Fachkraft ergänzend nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik gearbeitet. Unser Angebot an Montessori-Materialien wird deshalb auch stetig erweitert. Dieses pädagogische Konzept definiert die Entwicklung von Kindern als eine Folge von "sensiblen Perioden". In diesen zeitlich begrenzten Zeitabschnitten sind die Kinder besonders empfänglich und bereit für die Entfaltung bestimmter geistiger und motorischer Fähigkeiten. Eine ruhige, entspannte und konzentrierte Atmosphäre bietet zudem eine sinnvolle Ergänzung zum ausgelassenen Spiel der Kinder.

Um die zentralen Gedanken der Montessori-Pädagogik umzusetzen:

  • bereiten und gestalten wir die Umgebung der Kinder,

  • versuchen wir durch Beobachtung die "sensiblen Phasen" der Kinder zu erkennen,

  • ermöglichen wir die freie Wahl der Arbeit und

  • stellen ein ausgewogenes Materialangebot zur Verfügung.

Unser vorhandenes Material umfasst:

  • Sinnesmaterial

  • Material für die Übungen des täglichen und sozialen Lebens

  • Sprachmaterialien (Lesen und Schreiben)

  • Mathematikmaterial (Mengenerfassung und Dezimalsystem)

  • Übungen der Stille.

Qualification

Unsere pädagogische Arbeit

Unsere Schwerpunkte in der Erziehungs- und Bildungsarbeit und in der Vorschularbeit im Kindergarten orientieren sich an den aktuellen Bildungsförderungen in Nordrhein-Westfalen. Sie zielen darauf ab, den Kindern hier bestmögliche

Vorraussetzungen zu bieten, um sich zu einem verantwortungsbewussten, kompromissbereiten und selbstständigen Kind zu entwickeln. Die Kinder werden dazu ermutigt, sich den eigenen Neigungen und Fähigkeiten entsprechend zu betätigen und sich selbst zu bejahen, was dazu führt, dass sie sich geborgen und angenommen fühlen.

Sie sollen sowohl Initiative und Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln und eigene Grenzen erkennen als auch Bedürfnisse, Gefühle und Schwierigkeiten ausdrücken und Freundschaften schließen. Dazu gehört es, auch Konflikte mit Kindern und Erwachsenen auszutragen. Die Kinder spielen mit Spaß und Ausdauer und lernen, die eigene Umwelt zu erforschen und sich mit ihr auseinanderzusetzen.

Bewegung und gesunde Ernährung spielen für die Entwicklung eine wichtige Rolle und werden bei uns hoch geschätzt. Seit 3 Jahren werden wir von der AOK Krankenkasse mit dem Kindergartenprojekt „TigerKids“ unterstützt. Hier lernen die Kinder explizit den bewussten Umgang mit Ernährung und Bewegung.

Überdies arbeiten wir eng mit den örtlichen Grundschulen und Kindergärten zusammen.

Bereits seit 20 Jahren ergänzen wir unser Erziehungskonzept mit einer erfahrenen Fachkraft durch die Prinzipien und Materialien der Montessori-Pädagogik. Dieses pädagogische Konzept definiert die Entwicklung von Kindern als eine Folge von „sensiblen Perioden“. In diesen zeitlich begrenzten Zeitabschnitten sind die Kinder besonders empfänglich und bereit für die Entfaltung bestimmter geistiger und motorischer Fähigkeiten. Eine ruhige, entspannte und konzentrierte Atmosphäre bildet zudem eine sinnvolle Ergänzung zum ausgelassenen Spiel der Kinder.

Um die zentralen Gedanken der Montessoripädagogik umzusetzen, gestalten wir die Umgebung der Kinder bewußt und versuchen durch Beobachtung die „sensiblen Phasen“ der Kinder zu erkennen. Wir ermöglichen die freie Wahl der „Arbeit“ (Montessori) und stellen ein ausgewogenes Materialangebot zur Verfügung. Unser vorhandenes Material umfasst Sinnesmaterial, Material für die Übungen des täglichen und sozialen Lebens, Sprachmaterialien (Lesen und Schreiben), Mathematikmaterial (Mengenerfassung und Dezimalsystem), Übungen der Stille und Materialien zur „kosmischen“ Erziehung (Biologie, Erdkunde, Geologie)

 

Quality Assurance

  1. Qualitätssicherung

 

 

  1. Beobachtung und Dokumentation der Kinder

 

Unser Fachpersonal ist darin geschult, die Kinder im Alltagsgeschehen zu beobachten und anhand des „Gelsenkirchener Modells“ die Beobachtungen in einem Portfolio zu dokumentieren, um den Entwicklungsprozess jedes Kindes im Auge zu haben und jedes Kind entsprechend fördern und unterstützen zu können. Wir legen großen Wert auf die individuelle Wahrnehmung und Förderung unserer Kinder.

 

 

  1. Kindeswohl

 

Unser Träger hat mit der öffentlichen Jugendhilfe der Stadt Bad Honnef eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, mit der wir uns explizit dazu verpflichten, das Wohl der uns anvertrauten Kinder sehr aufmerksam im Blick zu haben und bei begründetem Anlass entsprechend der Vorgaben zu reagieren und die von der öffentlichen Jugendhilfe angebotenen Hilfsangebote proaktiv in Anspruch zu nehmen.

Zudem achten wir permanent darauf, die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen zu erfüllen, die die Grundlage für die Gewährleistung des Kindeswohls sind.

 

 

  1. Personal

 

Unsere Erzieherinnen tauschen sich regelmäßig in Teamsitzungen über den Alltag und die Abläufe im Kindergarten und die geplanten Projekte aus. Sie besuchen in Absprache mit dem Vorstand ausgewählte Fortbildungen und Fachberatungen. Der Vorstand führt Mitarbeitergespräche und die Leitung steht mit ihren Kolleginnen anderer Kitas bei den regelmäßigen Leiterinnen-Konferenzen im Austausch (Arbeitskreis Schule Kindergarten).

 

 

  1. Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung von Standards beim Übergang von Kindertagesstätten in

Grundschulen der Stadt Bad Honnef

 

Unser Kindergarten beteiligt sich aktiv im Arbeitskreis „Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung von Standards beim Übergang von Kindertagesstätten in Grundschulen der Stadt Bad Honnef“. Dieser Austausch führt zu einer engen Zusammenarbeit von ErzieherInnen und GrundschullehreInnen und erleichtert den zukünftigen Schulkindern den Übergang in die Schule.

 

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit

 

Unsere Öffentlichkeitsarbeit beginnt im Kleinen mit dem informellen Schaukasten vor unserer Einrichtung. Außerdem wird unsere Homepage, www.kiga-nachtigall.de, unter Berücksichtigung des Datenschutzes ständig aktualisiert, um die Vielfältigkeit und Arbeit unserer Kita zu zeigen, aber auch um Informationen des Jugendamts und Paritätischen Wohlfahrtsverbands an Interessierte weiterzugeben. Der passwortgeschützte interne Bereich mit vereinsrelevanten Themen steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Und nicht zuletzt platzieren wir regelmäßig Pressemitteilungen in der lokalen Presse bezüglich unserer Projekte und dem jährlich stattfindenden Plätzchenverkauf in unserer Stadt.

 

 

 

Unser Konzept legt die Leitlinien unserer Einrichtung fest; dennoch sind wir immer offen, neue pädagogische Erkenntnisse oder neue Lebensbedingungen von unseren Familien aufzunehmen und in das Konzept einzuarbeiten.

 

Ein Konzept kann den Rahmen unserer gemeinsamen Arbeit aufzeigen, wird aber erst durch die Mitarbeit aller ErzieherInnen, Kinder und Vereinsmitglieder zu einem gemeinsamen familiären Projekt.

 

 

Cooperations

Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung von Standards beim Übergang von Kindertagesstätten in Grundschulen der Stadt Bad Honnef

Unser Kindergarten beteiligt sich aktiv im Arbeitskreis „Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung von Standards beim Übergang von Kindertagesstätten in Grundschulen der Stadt Bad Honnef“. Dieser Austausch führt zu einer engen Zusammenarbeit von ErzieherInnen und GrundschullehreInnen und erleichtert den zukünftigen Schulkindern den Übergang in die Schule.

Teamwork with school

Arbeitskreis der Kindertagesstätten und Grundschulen in Bad Honnef
Kooperationsvereinbarung
zur Entwicklung von Standards
beim Übergang von
Kindertagesstätten in die Grundschulen
der Stadt Bad Honnef
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
 
Präambel
 

  1. Unser Leitbild

 

  1. Ziele der Kooperationsvereinbarung

2.1.    Allgemeines
2.2.    Vorschulische Beratung und Förderung
2.3.    Die Bedeutung der Eltern im Übergangsprozess
 

  1. Formen der Kooperation
    1. Institutionelle Formen des kollegialen Austauschs
    2. Bildungsdokumentation/ Portfolio
    3. Gestaltung eines Übergangsprojektes
    4. Sonstige Vereinbarungen

verwendete Abkürzungen
AO- SF: Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestimmung des schulischen Förderortes
Kann- Kinder: Sind die Kinder, die nach dem 30.09. des Jahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollendet haben, geboren sind und auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden können
Kita: Kindertagesstätte
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Vereinbarung die weibliche Form benutzt. Männliche Kollegen mögen sich herzlich eingeschlossen fühlen.
 Präambel
„Wie müsste wohl ein Fahrzeug gebaut sein, das Kinder sicher vom Kindergarten in die Grundschule bringt?
Stärken und Talente wären der Rahmen und die Achsen,
die Kräfte der Selbstorganisation und Kreativität Motor und Antrieb.
Selbstgewissheit und Persönlichkeit gäben ein gutes Polster,
das auf schlecht gepflasterten Wegen trägt.“
(Denkanstösse IV, der Paritätische, S. 6)
 
Wir haben uns als Kindertagesstätten und Schulen in Bad Honnef zur Aufgabe gemacht, dieses Fahrzeug gemeinsam zu entwickeln.
 
1. Unser Leitbild
„…Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.
 
Wir sollen heiter Raum um Raum durchschreiten,
An keinem wie an einer Heimat hängen,
Der Weltgeist will nicht fesseln uns und engen,
Er will uns Stuf’ um Stufe heben, weiten.
 
Kaum sind wir heimisch einem Lebenskreise
Und traulich eingewohnt, so droht Erschlaffen,
Nur wer bereit zu Aufbruch ist und Reise,
Mag lähmender Gewöhnung sich entraffen….“
(Hermann Hesse)
 
So ist es gemeinsam unsere Aufgabe für die Stufen des Lebens Wege zu beschreiten, die die Übergänge fließend und für alle transparent gestalten. Diese Wege haben in den verschiedenen Einrichtungen unterschiedliche Konzeptionen, die jedoch zum gleichen Ziel führen: Den Übergang vom Kindergarten hin zur Schule für die Kinder in Bad Honnef „zauberhaft“ zu gestalten.
 

  1. Ziele der Kooperationsvereinbarung

2.1.  Allgemeines
Kindergarten und Schule haben gleichermaßen einen Bildungsauftrag. Beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule öffnet sich für die Kinder im Sinne Hermann Hesses „ein neuer Raum“, den die Kinder „heiter durchschreiten“ und in dem sich Kinder Bildung und Wissen auch durch bereits bekannte und auch neue Formen des Lernens und des Lebens in einer Gemeinschaft erschließen.
In dieser Kooperationsvereinbarung möchten die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bad Honnef und die Grundschulen Grundsätze formulieren, um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule förderlich und zum Wohle jedes Kindes zu gestalten.
Dazu gehören konkrete Vereinbarungen zu gemeinsamen Fortbildungen und gegenseitige Hospitation (s. Kapitel 3). Vor allem ist diese Vereinbarung „prozessorientiert“, d.h. dass sich die beteiligten Einrichtungen in und mit dieser Vereinbarung dazu verpflichten, das Übergangskonzept kontinuierlich weiterzuentwickeln und dazu offen und vertrauensvoll miteinander zu arbeiten.
Die Kooperation stützt sich dabei auf folgende rechtliche Grundlagen:

  • die Vorgaben des Schulgesetzes des Landes NRW (bes. §§5, 36),
  • das „Rahmenkonzept zur Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule“ (Erlass BASS 12-21 Nr.5),
  • das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (§ 22a) sowie
  • das Kinderbildungsgesetz (§ 14)

 
Ziele unserer Zusammenarbeit:

  • Die Kooperationsvereinbarung dient dem Ziel, die Entwicklung jedes Kindes auch im Sinne gleicher Bildungschancen und unter der Berücksichtigung des Kinderschutzes förderlich und kontinuierlich zu begleiten.
  • Langfristig soll durch die Entwicklung anschlussfähiger Erziehungs- und Bildungsprozesse ein gemeinsames Bildungsverständnis entstehen.
  • Zur Begleitung der Kinder und als Grundlage für den Austausch zwischen den Einrichtungen und mit den Eltern streben wir eine transparente Bildungs- und Entwicklungsdokumentation an.

2.2.  Vorschulische Beratung und Förderung
„Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über die vorschulischen Fördermöglichkeiten beraten werden“ (Schulgesetz, § 36 Abs.1).
In Bad Honnef realisieren wir diesen Abend, indem wir Eltern Jahr für Jahr in eine andere Einrichtung einladen. Erzieherinnen und Lehrerinnen bereiten den Informationsabend gemeinsam vor. Sie zeigen an konkreten Situationen, wie sie im Kindergarten alltäglich auftreten, in welcher Weise die verschiedenen Formen von gemeinsamem Spiel, gemeinsamer Arbeit und der Gestaltung des Zusammenlebens förderlich für die Entwicklung der Kinder sind. Es wird veranschaulicht, wie diese „Alltagssituationen“ die Kinder auch auf die Schule und schulisches Lernen vorbereiten.
Dabei wird auch aufgezeigt, wie Eltern diesen Prozess unterstützen können. Besonders wichtig ist uns an diesem Abend, dass Eltern darin gestützt werden, die Entwicklung der Kinder im Kindergarten bewusst und dennoch mit der nötigen Zuversicht und Gelassenheit zu begleiten.
2.3.  Die Bedeutung der Eltern im Übergangsprozess
„Die Kinder verändern sich im Jahr vor der Einschulung. Das spielt sich ab zwischen Überflieger sein und ganz klein werden. Manche fühlen sich zu größeren Schulkindern hingezogen, andere spielen noch mal intensiv mit den Kleinen. Manche finden vielleicht die Kindertagesstätte „blöd“ und wollen nicht mehr jeden Tag dahin. Diese und ähnliche Veränderungen an ihrem Kind verunsichern viele Eltern. Sie haben Schwierigkeiten, diese kindlichen Entwicklungen adäquat einzuschätzen. Die Erfahrung zeigt: Sowohl die überschießende Kraft als auch das Empfinden von Langeweile gehören zu dieser Phase des Übergangs und des Loslassens. Sie machen das Abschiednehmen von der Kindertagesstätte leichter und verleihen Kraft für das Neue, für den Schulbeginn.“ (frei zitiert nach den Beobachtungen von Rita Viert und Gabriele Ibrahim, KITA- Leiterinnen in Köln)
Vom großen Schritt des Übergangs der Kinder von der einen Bildungsinstitution in die folgende sind auch die Eltern besonders betroffen. Ihr Kind entwickelt sich allmählich zu einem Schulkind, und in diesem Übergangsprozess sind die Eltern als erste Bezugspersonen wichtige und unterstützende Begleiter. Um dieses für ihr Kind auch wirklich sein zu können, ist es wichtig und hilfreich, die Eltern mit ihren Fragen aufzufangen und ihnen in dieser Situation des Übergangs von Seiten der Kita und der aufnehmenden Grundschule umfassende Informationen und professionelle Unterstützung zu geben.
Folgende Fragen sind für die Eltern besonders wichtig:

  • Zu welchem Zeitpunkt soll mein Kind eingeschult werden? Wie weit ist es in der Entwicklung seiner Schulfähigkeit?
  • Welche Schule ist richtig für mein Kind?
  • Wie bereiten Kita und Schule auf den Schulbeginn vor?
  • Was können wir als Eltern selbst zur Erleichterung des Übergangs leisten?

Eine verlässliche Kooperation zwischen Kita und aufnehmender Schule stellt in diesem Zusammenhang eine stabile Basis und Orientierung für die Eltern dar, die ihr Kind in seinem Übergangsprozess stützen und begleiten wollen.
Ein weiteres Ziel der in Punkt 3 genannten konkreten Vereinbarungen ist es, auf der Basis gezielter Kooperation von Kindertagesstätten und Grundschulen, Unsicherheiten und Unkenntnis zu überwinden und dadurch den Übergang für die künftigen Schulneulinge und deren Eltern zufriedenstellend zu gestalten.
3. Formen der Kooperation
„Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht –
weil wir es nicht wagen, ist es schwer.“
(Seneca)
 

  1. Institutionelle Formen des kollegialen Austauschs

Der kollegiale Austausch von Pädagoginnen in den Kindertagesstätten und den Lehrerinnen in den Schulen wird durch folgende Vereinbarungen institutionalisiert und gefördert; auch und gerade über die Leitungspositionen hinaus.
 
Konkrete Vereinbarungen:
 

  • regelmäßige gegenseitige Hospitationen von Kita-Pädagoginnen in den Schulen und Lehrerinnen in den Kindertagesstätten (ganzjährig möglich).
  • Bei den Kann-Kindern erfolgt ein Austausch der Schulen mit den jeweiligen Kitas
  • Die Pädagoginnen der Kindertagesstätten können nach Absprache mit den jeweiligen Schulen bei den sogenannten „Schul-Spielen“ hospitieren.
  • Austausch der betreuenden Pädagoginnen während der Sprachstandsfeststellung mit den verantwortlichen Lehrerinnen.
  • Alle zukünftigen Schulkinder sollten in den Schulen, in die sie eingeschult werden, vor der Einschulung hospitieren (im 2. Halbjahr).
  • Terminlisten (auch Ferien und Brückentage) werden per Mail jeweils an alle Beteiligten weitergereicht.
  • Gemeinsame Fortbildungen bzw. Workshops einmal pro Jahr (das Planungsteam organisiert diese). Alle Einrichtungen sind bereit, sich an den Fortbildungskosten zu beteiligen.
  • Mind. ein Treffen auf Leitungsebene pro Jahr zur Planung des gemeinsamen Elternabends und zur Vorbereitung der Fortbildungen (im November).
  • Um den Austausch gewährleisten zu können, ist es unbedingt erforderlich, eine Einverständniserklärung der Eltern schriftlich einzuholen (s. Anhang 1).

 

  1. Bildungsdokumentation/ Portfolio

Ziel ist die Entwicklung eines „Mediums“, z.B.: Bildungsdokumentation, Portfolio, Kindergarten-Mappe oder Ähnliches. In der Kindertagesstätte wird gemeinsam mit den Kindern ein solches Medium erarbeitet, um dieses beim Übergang in die Schule zu nutzen und weiterzuführen. Dadurch werden Kontinuität, Transparenz und gemeinsames Handeln über institutionelle Grenzen hinweg gewährleistet.
Im Folgenden wird das Wort „Portfolio“ im Sinne einer Sammlung von Eigenkreationen der Kinder benutzt.
 
Konkrete Vereinbarungen:
 

  • Alle Kindertagesstätten führen gemeinsam mit den Kindern ein Portfolio, das diese dann zu Beginn der Schulzeit den anderen Kindern und den Lehrerinnen präsentieren können bzw. sich anhand dessen vorstellen können.
  • Das Thema lautet: „Das bin ich“ (Das kann ich; Meine Familie und meine Freunde) und soll von den Kindern weitgehend selbstständig erarbeitet werden (vgl. 3.3.).
  • Sinnvoll ist es, dies im letzten Kindergartenjahr intensiv zu bearbeiten; die Dokumentation kann flexibel (z.B. mit Bildern; Fotos; Lieblingsliedern etc.) gestaltet werden.
  • Ziel ist es, dass die Kinder sich selbstständig einbringen und wahrnehmen, was sie bereits können und im Kindergarten erlebt haben.
  • Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Portfolio für die Kinder ein wichtiger Bestandteil des Übergangs ist. Letztendlich obliegt den Eltern die Entscheidung, ob sie das Portfolio mit in die Schule geben (s. Anhang 1: Einverständniserklärung).

 

  1. Gestaltung eines Übergangsprojektes

Ziel ist es, den Übergangsprozess durch überinstitutionelles gemeinsames Handeln kontinuierlich zu gestalten. Das Projekt soll dazu beitragen, die Schulneulinge in einer kontinuierlichen Lern- und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Das gewählte Thema „Das bin ich“ umfasst in weiten Teilen die in der Dokumentation der zweiten Bildungskonferenz zum Übergang  genannten gemeinsamen Bildungsbereiche von Kita und Grundschule. Dies sind z.B.: Bewegung, Körper- Gesundheit- Ernährung, soziokulturelle und interkulturelle Bildung, Religion und Ethik, usw.
 
Konkrete Vereinbarungen:
 

  • Die Kitas und Schulen stellen gemeinsam Materialien zum Thema „Das bin ich“ zusammen und tauschen diese aus
  • Der Kompetenzerwerb der Kinder hinsichtlich ihrer Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz wird in einem Portfolio festgehalten
  • Dieses Portfolio, mit und in dem sich das Kind darstellt, dient im Übergangsprozess als Grundlage für Pädagoginnen und Lehrerinnen, um das Kind adäquat einschätzen zu können

 

  1. Sonstige Vereinbarungen

Die Schulen informieren regelmäßig die Kindertageseinrichtungen über:

  • den Ablauf beim Übergang in die Schule (Anmeldungen: Sept./ Oktober des Jahres vor der Einschulung)
  • die Durchführung der Sprachstandserhebung (März- Juni)
  • die Schul- Spiele
  • den Umgang mit Kann- Kindern
  • das AO-SF- Verfahren

 
Der gemeinsame Elternabend von Kitas und Grundschulen findet zwischen März und Mai statt. Die Ausrichtung des Elternabends wird auf den Leiterinnen- Treffen besprochen.
Diese Kooperationsvereinbarung wird auf der Homepage der Stadt Bad Honnef veröffentlicht.

Teamwork with parents

>Die Nachtigall< ist eine Elterninitiative, in der sich die Eltern ehrenamtlich mind. 20 Stunden/ Jahr in verschiedenen Bereichen engagieren. Hierfür gibt es unterschiedliche Arbeitsgruppen:

 

Buchhaltung: (Buchhaltungskenntnisse erforderlich)

Diese Eltern führen die komplette Buchhaltung und erstellen den Jahresabschluss und die nötigen Berichte wie Bilanz oder GuV.

 

Gartengruppe und Urlaubskümmerer

Die Gartengruppe arbeitet Jahreszeitenabhängig. Sie ist verantwortlich fürs Bepflanzen und Pflegen von Blumenkästen, Beeten und Stauden inkl. Rückschnitt, Laub im Garten rechen, Unkraut jäten, Rasen mähen und den zwei mal im Jahr statt findenden Gartentag mizutorganisieren. Das ganze Jahr über, auch in den Schließzeiten - aber insbesondere im Winter - ist die Gartengruppe dafür zuständig, den Eingangsbereich zu fegen bzw. zu räumen und nötigenfalls Sand zu streuen.

 

Die Perlen

Die Perlen sind im Kindergarten dafür zuständig, dass alles blitzt und blinkt. Im monatlichen Wechsel putzen sie unsere Küche. Wöchentlich stellen sie unsere Mülltonnen zur Leerung bereit.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Diese Gruppe ist verantwortlich für unsere Präsenz in der lokalen Presse, sie halten Kontakt zu den Ansprechpartnern der Zeitungen, machen bei Kiga-Aktionen Fotos und verfassen kurze Texte für die lokale Berichterstattung. Die Gruppe sollte sich im Idealfall auch bei der Gestaltung und laufenden Aktualisierung unserer Homepage beteiligen.

 

Flinke Finger

Unser Hausmeisterservice, also ein „Kümmerer“, der erledigt, was ansteht: Kleine Reparaturen am Haus und im Garten, Möbel und Spielzeug reparieren, Glühbirnen austauschen etc.

 

Elternrat

Der Elternrat ist das Bindeglied zwischen Eltern und Erzieherinnen, er besteht aus zwei Mitgliedern und wird von der Elternversammlung gewählt.  Er hat folgende Aufgaben: Förderung der Kontakte zwischen den Eltern und den Erzieherinnen zum Erfahrungsaustausch über Erziehungsfragen und andere kindergartenrelevante Themen,  Ansprechpartner bei Fragen und Problemen der Eltern, die nicht direkt mit den Erzieherinnen geklärt werden können, Unterstützung der Leiterin des Kindergartens und des pädagogischen Personals bei der praktischen Umsetzung der pädagogischen Grundsätze in der Kindergartenarbeit, Planung und Organisation von Festen und anderen Terminen in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen und Besorgung von (Geburtstags)Geschenken für die Erzieherinnen und anderes Personal, Verfassen der Elternbriefe. Beim Elternratstreffen wird Protokoll geführt.

Vorstand Verwaltung

Diverse Formulare ausfüllen (z.B. jährlich Formular vom Paritätischen Wohlfahrtsverein, Formulare von den Versicherungen, vom PariDienst, vom Jugendamt, etc.), Kindergarten nach außen hin vertreten, Sitzungen besuchen, Korrespondenz mit Stadt, Paritätischer Wohlfahrtsverband und anderen Institutionen, Personalverträge erarbeiten und abschließen, Zeugnisse schreiben, Urlaubsanträge genehmigen und Überblick über die verfügbaren Tage behalten (gemeinsam mit Vorstand Personal) und was sonst noch alles so anfällt.

Vorstand Personal 

Monatlich Gehälter überweisen, Kontakt zum PariDienst halten (Lohnbuchhaltung): PariDienst zeitnah informieren bei Veränderungen im Personalbereich, Lohnsteuerkarten schicken, etc., bei Krankheit der Erzieherinnen Formulare zur Lohnerstattung bei den Krankenkassen einreichen, Urlaubsanträge genehmigen und Überblick über die verfügbaren Tage behalten (gemeinsam mit Vorstand Verwaltung).

Vorstand Finanzen

Zahlungsverkehr (Rechnungen bezahlen), Mittagessensgeld (Lastschriften) zur Bank bringen, Ablage (Rechnungen, Bankbelege, etc.), Elternratskasse Ende des Jahres prüfen, Kontakt zur Bank: Meldung zum Lastschriftverfahren bei neuen Kindern, Abmeldung der Kinder die den Kindergarten verlassen, Finanzlage des Kindergartens im Auge behalten (in Absprache mit Vorstandsvorsitzenden): Entscheidung über Investitionen, Geld vom normalen Konto auf Cash Konto umbuchen, wenn zu viel Geld auf dem Konto vorhanden ist, oder andersrum, wenn Geld benötigt wird, jährlich KiBiz-Abrechnung in Zusammenarbeit mit Buchhaltung und Vorstandsvorsitzenden und Spendenbescheinigungen erstellen.  

 

Specifics

Kindertagesstätte >Die Nachtigall<

Gemeinnützige Elterninitiative Bad Honnef e.V.

 

Satzung

 

§ 1 Name und Sitz

  • Der Verein trägt den Namen Kindertagesstätte „Die Nachtigall“, gemeinnützige Elterninitiative Bad Honnef e.V.
  • Er hat seinen Sitz in Bad Honnef.
  • Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Siegburg eingetragen.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kindertagesstättenjahr vom 1.8. – 31.7.

§ 2 Vereinszweck

  • Zweck des Vereins ist die sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Vorschulalter.
  • Die gemeinnützige Elterninitiative Bad Honnef e. V. Kindertagesstätte „Die Nachtigall“ mit Sitz in Bad Honnef, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb der Kindertagesstätte.
  • Zur Verfolgung seines Zwecks unterhält der Verein eine Kindertagesstätte und stellt dafür pädagogische Kräfte ein.

§ 3 Selbstlosigkeit

  • Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitglieder  des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Verein unterscheidet in der Mitgliedschaft:

 

  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt (§2).

Der Verein hat aktive (stimmberechtigte) und passive (fördernde) Mitglieder.

Erziehungsberechtigte von mindestens 90% der die Tageseinrichtung besuchenden Kinder müssen Mitglieder des Vereins sein. Sie bilden die aktive stimmberechtigte Mitgliedschaft, alle anderen Mitglieder sind fördernde, nicht stimmberechtigte Mitglieder. Soweit es den in § 20 (1) Kinderbildungsgesetz beschriebenen Mehrheitsverhältnissen entspricht, können im Einzelfall durch Beschluss der Mitgliederversammlung auch passive Mitglieder Stimmrecht erhalten, vor allem dann, wenn sie Mitglieder des Vorstands sind.

  • Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu stellen, der über den Antrag entscheidet. Mit der Aufnahmebestätigung in den Verein erhält das Mitglied ein Exemplar der Vereinssatzung und der Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • Die Mitgliedschaft von aktiven Mitgliedern endet spätestens ohne Kündigung mit dem 31.7. des Jahres, in dem das Kind eingeschult wird. Anträge auf Verlängerung auf Mitgliedschaft sind wie Anträge auf Neuaufnahme zu behandeln.
  • Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum 31.7. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich an den Vereinsvorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen und bis spätestens 30.04. des jeweiligen Jahres dem Verein / Mitglied zugegangen sein.
  • Das Recht, die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
  • Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.Dem Mitglied muss vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung (vgl.  § 8). Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

Die Mitgliederversammlung kann für besondere Aufwendungen im Einzelfall besondere Umlagen beschließen.

§ 6 Organe

Organe des Vereins sind:

- der Vorstand

- die Mitgliederversammlung

§ 7 Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer  und dem Finanzvorstand.Wählbar sind aktive und fördernde Mitglieder.
  • Vorstand sind im Sinne des § 26 BGB: Der/die Vorstandvorsitzende, der/die Stellvertretende Vorsitzende und der Finanzvorstand. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
  • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.
  • In Ausnahmefällen können Vorstandsmitglieder in Abwesenheit gewählt werden, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen.
  • Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt.
  • Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.
  • Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.Organmitglieder können für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.
  • Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den ersten Vorsitzenden schriftlich oder per E-Mail, bei dessen Verhinderung durch den Stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  • Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und legt diese in einem Protokoll nieder.
  • Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens zweimal jährlich einzuberufen.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung schriftlich von einem Drittel  der Vereinsmitglieder unter der Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den/die Vorsitzende/n, bei deren/dessen Verhinderung durch den/die Stellvertretende/n Vorsitzende/n unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Bei aktiven Mitgliedern gilt die Einladung auch als zugegangen, wenn sie in dem für das Mitglied reservierten Fach in der Tageseinrichtung eingelegt wurde.

(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste Beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung der Vorstands schriftlich vorzulegen.

Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand oder einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.

Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über:

  • Satzungsänderungen (§ 9)
  • Auflösung des Vereins (§ 11)
  • den jährlichen Vereinshaushalt
  • Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
  • Festsetzung des Beitrags (§ 5)

(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 9  Satzungsänderungen

  1. Für die Änderung des Vereinszwecks und für andere Satzungsänderungen ist eine ¾ Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt wurde.
  2. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.

 

§ 10 Beurkundung der Beschlüsse

Die in den Vorstandssitzungen und in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem/der VersammlungsleiterIn und dem/der jeweiligen Protokollant/in zu unterzeichnen.

§ 11 Auflösung des Vereins

(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband NW e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke zu verwenden hat.

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