Introduction
Auswahlkriterien
Seit Bestehen der freizeitpädagogischen Betreuung werden mehr Kinder angemeldet als Betreuungsplätze vorhanden sind. Damit die Platzvergabe gerecht und klar nachvollziehbar ist, werden folgende Auswahlkriterien angewandt:
1. Kind besucht die für den Schulbezirk zuständige Schule (keine Gestattung),
2. Alleinerziehende, berufstätige Elternteile,
3. Berufstätigkeit beider Elternteile,
4. Geschwisterkind in der gleichen Einrichtung,
5. Vorrangig Kinder des 1. und 2. Schuljahres,
6. Soziale Notwendigkeit einer Betreuung aufgrund von schwierigen Familienverhältnissen (Krankheit, Pflegefall),
7. Pädagogische Notwendigkeit.
Werden während eines Schuljahres Plätze im Betreuungsangebot frei, werden diese in der Reihenfolge der im Rahmen des Auswahlverfahrens erstellten Prioritätenliste vergeben. Eine befristete Betreuung von Kindern in dringenden Notfällen, kann in der Regel kurzfristig ermöglicht werden.