LITTLE BIRD in Wustermark
Ab wann darf ich mein Kind anmelden?
Frühestens ab Geburt des Kindes. Bei Zuzug in die Gemeinde Wustermark frühestens sechs Monate vor dem geplanten Umzugstermin in die Gemeinde. Auch ohne Umzug ist eine Anmeldung frühestens ab Geburt des Kindes möglich.
Wie viele Anfragen je Kind sind möglich?
Maximal eine aktive Anfrage je Kindertagesstätte und Hort.
Ab wann erhalte ich ein Platzangebot?
Sobald ein Platz zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf einen Kitaplatz in einer bestimmten Kindertagesstätte der Gemeinde Wustermark haben. Mögliche Elternwünsche versuchen wir - soweit möglich - zu berücksichtigen.
WICHTIG: Angabe VertragspartnerInnen
Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht, geben Sie bitte immer den Vater als 1. zukünftigen Vertragspartner an. Dies ist für die spätere Berechnung von Elternbeiträgen relevant.
Hinweis:
Weitere Einrichtungen sowie Informationen zu Tagespflegepersonen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wustermark. https://www.wustermark.de/leben-in-wustermark/bildung/kitas-tagesmuetter/

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