Ab wann darf ich mein Kind anmelden?
Frühestens 12 Monate vor Betreuungsbeginn dürfen Sie Ihr Kind anmelden.
Frühestens 12 Monate vor Betreuungsbeginn dürfen Sie Ihr Kind anmelden.
An wen wende ich mich bei Fragen zur online Anmeldung?
Hilfestellung bietet das Familienbüro der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Kontakt: Telefon 05493/9871-54, email: kerstin.mueller@neuenkirchen-voerden.de
Hilfestellung bietet das Familienbüro der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Kontakt: Telefon 05493/9871-54, email: kerstin.mueller@neuenkirchen-voerden.de
Wichtiger Hinweis
Ein Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres. Eltern mögen Ihre Kinder bitte bis zum 15. Januar eines Jahres angemeldet haben. Ein abweichender Betreuungsbeginn ist mit der Kita-Leitung abzustimmen.
Ein Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres. Eltern mögen Ihre Kinder bitte bis zum 15. Januar eines Jahres angemeldet haben. Ein abweichender Betreuungsbeginn ist mit der Kita-Leitung abzustimmen.