Wie lange im Voraus dürfen Sie Betreuungsanfragen stellen?
Sie können für jede Betreuungsart maximal 3 Jahre im Voraus eine Betreuungsplatzanfrage stellen. Bitte beachten Sie, dass bei allen Betreuungseinrichtungen, auch im Krippenbereich eine Betreuungsplatzanfrage erst mit bzw. ab Geburt erfolgen kann.
Sie können für jede Betreuungsart maximal 3 Jahre im Voraus eine Betreuungsplatzanfrage stellen. Bitte beachten Sie, dass bei allen Betreuungseinrichtungen, auch im Krippenbereich eine Betreuungsplatzanfrage erst mit bzw. ab Geburt erfolgen kann.
Wie viele Betreuungsplatzanfragen sind möglich?
Sie können gleichzeitig bis zu 3 Betreuungsplatzanfragen für je eine Betreuungsart (Kleinkinderbetreuung, Kindergarten) stellen. Diese Vormerkungen sind für Sie unverbindlich und dienen zur Planung der Belegung in der jeweiligen Einrichtung. Ebenso dient die Vormerkung zur Ermittlung der Bedarfsplanung.
Sie können gleichzeitig bis zu 3 Betreuungsplatzanfragen für je eine Betreuungsart (Kleinkinderbetreuung, Kindergarten) stellen. Diese Vormerkungen sind für Sie unverbindlich und dienen zur Planung der Belegung in der jeweiligen Einrichtung. Ebenso dient die Vormerkung zur Ermittlung der Bedarfsplanung.