Anmeldefristen:
Die Anmeldung eines Kindes für das jeweils neu im August beginnende Kindergartenjahr ist grundsätzlich immer bis zum 30. September des Vorjahres möglich.
Die Anmeldung eines Kindes für das jeweils neu im August beginnende Kindergartenjahr ist grundsätzlich immer bis zum 30. September des Vorjahres möglich.