Ab wann darf ich mein Kind anmelden und wie viele Anfragen je Kind sind möglich?
Sie dürfen Ihr Kind ab der Geburt maximal 36 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn anmelden. Sie dürfen maximal 3 Anfragen zum selben Betreuungsbeginn stellen.
Sie dürfen Ihr Kind ab der Geburt maximal 36 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn anmelden. Sie dürfen maximal 3 Anfragen zum selben Betreuungsbeginn stellen.
Wie erfolgt ein Wechsel innerhalb einer Betreuungsart? z.B. KiGa – KiGa
Bitte stellen Sie dafür eine neue Betreuungsanfrage und geben diese als Wechselwunsch an. Es kann maximal eine Anfrage als Wechselwunsch aktiv sein.
Bitte stellen Sie dafür eine neue Betreuungsanfrage und geben diese als Wechselwunsch an. Es kann maximal eine Anfrage als Wechselwunsch aktiv sein.
Wie erfolgt ein Wechsel der Betreuungsart? z.B. Tagespflege – KiGa
Hierfür können Sie eine neue Betreuungsanfrage für die gewünschten Einrichtung stellen. Es sind maximal 3 parallele Anfragen möglich.
Hierfür können Sie eine neue Betreuungsanfrage für die gewünschten Einrichtung stellen. Es sind maximal 3 parallele Anfragen möglich.
Anmeldung für den Hort
Die Anmeldung sollte spätestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn im Elternportal erfolgen. Bitte melden Sie sich nur für den Hort in der Schule, die Ihr Kind besuchen wird, an. Verbindliche Zusagen werden erst mit Vorliegen des Schulaufnahmebescheides erteilt.
Die Anmeldung sollte spätestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn im Elternportal erfolgen. Bitte melden Sie sich nur für den Hort in der Schule, die Ihr Kind besuchen wird, an. Verbindliche Zusagen werden erst mit Vorliegen des Schulaufnahmebescheides erteilt.